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Letzter Wille und dessen Flexibilität

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Wenn man bedenkt, dass das Testament eines Testators meistens mit der Aussage “letzter Wille und Testament” beginnt und, um die Gültigkeit zu wahren, andere damit verbundende Formulierungen und notwendige Formen umfasst, wie zum Beispiel die notwendige Anwesenheit von Zeugen während des Aufsetzens, kann dies schnell zu der falschen Annahme führen, dass ein Testament als Dokument ein sehr unflexibles Rechtsinstrument ist. Jedoch ist dies nicht der Fall. Im Gegenteil, ein Testament als Dokumentsform ist eine seltene Ausnahme bezüglich der Idee, dass die unterschreibende Person des Dokumentes mit der Unterschrift an ein solches gebunden ist.   

In Wirklichkeit ist ein Testament eines der flexiblesten Dokumente, die eine Person zu Lebzeiten unterschreibt. Denn nach zyprischem Gesetz kann ein Testament nach seiner Erstellung (d.h. des tatsächlichen Aufsetzens eines Testaments) frei widerrufen werden. Zum Beispiel durch ein nachfolgendes Testament, welches das erste ausdrücklich widerruft. Oder dadurch, das Testament zu verbrennen, zerreissen oder auf andere Weise zu zerstören, ohne tatsächlich ein neues Testament aufzusetzen.

Hierfür gibt es keine Zeiteinschränkung. Der Testator (die Person, die das Testament aufsetzt) kann sich frei umentscheiden und das Testament widerrufen, oder ein neues an dessen Stelle aufsetzten. Obwohl ein Testament die letzten Anweisungen des Testators in Bezug auf dessen Erbe enthält, können solche Anweisungen also später noch geändert werden, falls sich der Testator umentscheidet.

Paradoxerweise gilt für dieses scheinbar endgültige Dokument keine Finalität. Aus diesem Grund, für den Fall, dass eine Person ein Testament aufzusetzen erdenkt, sich jedoch nicht an dessen Inhalt binden lassen möchte, lohnt es sich daran zu denken, dass ein Testament keine bindende Vereinbarung ist, weder für den Testator, noch für die Erben einer solchen Person oder jegliche Begünstigte eines solchen Testaments, so lange der Testator lebt. Als Dokument tritt es nur dann in Kraft, wenn der Fall eintritt für den es aufgesetzt wurde.  

Und sogar dann kann es passieren, dass die Wünsche des Testators nicht erfüllt werden können. Dies kann zum Bespiel der Fall sein, wenn der Testator mehr als den zu vererbenden Anteil vermacht. Der zu vererbende Anteil ist der Anteil des Erbes über den der Testator per Testament verfügen kann. Oder, wenn das im Testament vermachte Erbe, zu dem Zeitpunkt zu dem das Testament in Kraft tritt, nicht mehr zur Verfügung steht.

Ein Testament kann auch unabhängig von der Absicht des Testators, durch Anwendung der geltenden Gesetzgebung, widerrufen werden. Dies kann in den folgenden Situationen vorkommen: Zum einen in dem Fall, wenn der Testator nach Aufsetzen des Testaments heiratet, und zum zweiten durch die Geburt eines vom Testator gezeugten Kindes nach Aufsetzen des Testaments, falls dieser zum Zeitpunkt des Aufsetzens des Testaments noch kein Kind hatte. Jedoch soll weder durch eine solche Heirat, noch durch eine solche Geburt ein Testament widerrufen werden, wenn bei Prüfung des Inhalts des Testaments erkennbar ist, dass dieses mit Bedacht auf eine solche Heirat oder Geburt aufgesetzt wurde.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeine Information für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen oder Beratung kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail unter info@kyprianou.com

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