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Die Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung

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Der Autor diese Artikels hatte vor kurzem die Gelegenheit einen Vortrag über die Europäische Erbrechtsverordnung 650/2012 (ESR) im Internet zu halten. Ein entscheidenes Merkmal der Europäischen Erbrechtsverordnung ist die fehlende Rechtsprechung, aus der sichere Rückschlüsse auf die tatsächliche Anwendung gezogen werden können. Insbesondere in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und das auf die Erbfolge anwendbare Recht.

Die anwendbaren Regeln

In Bezug auf Gerichtsbarkeit, nach Artikel 4 der Europäischen Erbrechtsverordnung, sind die Gerichte des Mitgliedstaates in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte für die Entscheidung über die Erbfolge als Ganzes zuständig.

Bezüglich des anwendbaren Rechts über die Erbfolge als Ganzes, nach allgemeiner Regelung laut Artikel 21 der Europäischen Erbrechtsverordnung, gilt das Recht des Staates in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

In diesem Artikel werden trotz fehlender Rechtsprechung ein paar Beispiele aufgeführt, um die Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung zu veranschaulichen,

Beispiel 1

Lassen Sie uns im ersten Beispiel ein verheiratetes Paar, A und B, betrachten. Beide Ehepartner sind französische Staatsangehörige, die ihre gesamten Lebensersparnisse investiert haben, um in Zypern eine Villa zu kaufen. Nach Antreten ihrer Frührente hat das Ehepaar die letzten zwanzig Jahre in Zypern gelebt, und sich durch das Einkommen ihrer Rente und durch ein kleines Import-Export Geschäft von französichem Wein versorgt. Der Ehemann verstirbt, ohne dass er einen letzten Willen hinterlassen hat. Über Zypern hinaus befindet sich ein Teil seines Nachlasses, sowohl persönliche Besitzgüter als auch Immobilien, in Frankreich.

Das anzuwendende Erbrecht ist das zyprische Recht, da den Umständen entsprechend das Leben des Verstorbenen vor seinem Tod in Zypern war, wo er seinen gewöhnlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt seines Ablebens hatte. Ebenso, auf der gleichen Basis und unter Anwendung der Regelung allgemeiner Gerichtsbarkeit, es sei den eine andere Bestimmung tritt in Kraft, wird die Angelegenheit im Falle eines Streits bezüglich der internationalen Nachfolge des Nachlasses in Zypern angehört.

Beispiel 2

Lassen Sie uns nun ein weiteres Beispiel betrachten. C, eine ältere Witwe mit finnischer Staatsbürgerschaft, mietet nach dem Ableben ihres Ehemannes in Finnland eine möbelierte und am Meer gelegene Wohnung in Zypern, mittels eines jährlich erneuerbaren Mietvertrages. Abgesehen von den regelmässigen Reisen zurück nach Finnland zweimal im Jahr, wo sie jeweils zu Ostern und Weihnachten einen Monat verbringt um Zeit mit ihren Kindern und Enkelkindern zu verbringen, hält sich C das meiste Jahr in Zypern auf, da sie das Wetter hier bevorzugt. Sie hat eine enge Verbindung zu ihrer Familie und Freunden in Finnland, und ist täglich mit ihnen über Internet in Kontakt.  

Ausser ihrem Bankkonto für ihre täglichen Ausgaben und ihren Lebensunterhalt in Zypern befindet sich ihre gesamter Besitz, sowohl ihr Familienhaus als auch ihre beweglichen Güter, in Finnland. Zudem sind ihre gesamte Familie und Freunde finnische Einwohner. Ihre dem Vermieter geäusserte Absicht ist es, die Wohnung, in der sie lebt, so lange zu mieten wie es ihr Gesundheitszustand zulässt, sich um sich selbst zu kümmern. Nachdem sie fünf Jahre die meiste Zeit in Zypern lebt, verstirbt sie,

In diesem Fall, obwohl C die meiste Zeit dieser fünf Jahre in Zypern verbracht hat, ist es durch die Umstände bedingt klar, dass sich C zum Zeitpunkt ihres Ablebens in Zypern Finnland näher verbunden fühlte als Zypern. Aus diesem Grund ist in C’s Fall das anzuwendende Recht ausnahmsweise das von Finnland, und aus dem selben Grund, falls ein Streit bezüglich der internationalen Nachfolge ihres Nachlasses aufkommen sollte, wird der Fall in Finnland angehört.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeine Information für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen oder Beratung kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail unter info@kyprianou.com

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