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Money Mule: Finanzagenten droht Pfändungsbeschluss statt Provision

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Wenn mit schnellem Geld für wenig Arbeit geworben wird, steckt oft genug Betrug dahinter. Eine beliebte Masche, vor der die Kriminalpolizei warnt, sind das Angebot eines lukrativen Nebenjobs und Stellenausschreibungen für Finanzagent, Financial Agent, Finanzmanager, Treuhandagent, Finanztransaktionsmanager und noch einer Reihe anderer ähnlich hochtrabender Bezeichnungen.

Was ein Bewerber für eine so qualifizierte Tätigkeit wie die eines Finanzmanagers können muss? Eigentlich nichts. Er muss ein Girokonto im SEPA-Raum haben und wissen, wie er eine Überweisung durchführt. Schon stehen die Türen für einen vermeintlich lukrativen Nebenjob weit offen. Tatsächlich stecken aber Betrüger dahinter, die nichts anderes im Sinn haben, als ihren ahnungslosen Finanzagenten als Strohmann, bzw. als sogenannten money mule für den Transfer von Geldern ins Ausland zu missbrauchen.

Aufgabe des Finanzagenten oder money mule ist es, sein Girokonto für Überweisungen an Dritte zu nutzen. Dazu werden zunächst Gelder auf das Konto des Finanzagenten überwiesen, die die Betrüger zuvor von anderen Opfern z.B. durch Phishing oder betrügerisches Fehlleiten von Zahlungsaufträgen ergaunert haben. Der ahnungslose Finanzagent soll die eingehenden Beträge dann wiederum an Dritte, meist auf Konten im Ausland, transferieren. Dafür soll er "Provisionen" zwischen 5 und 20 Prozent der überwiesenen Beträge behalten dürfen.

Bei teilweise sechstelligen Zahlungseingängen hört sich das wirklich nach leicht verdientem Geld an.  Doch das dicke Ende kommt zum Schluss: Der Finanzagent hat den Betrag überwiesen und das Geld ist weg. Widerrufen die ursprünglichen Opfer dann die Überweisung, muss der Finanzagent für den Schaden aufkommen. Oder der Betrag wird von den getäuschten Firmen, die rasch merken, dass das Geld nicht beim rechtmäßigen Empfänger landete, klageweise zurückgefordert.

Der Finanzagent wird durch diese Betrugsmasche nicht nur um sein eigenes Geld gebracht, ihm droht auch noch eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf (Beihilfe zur) Geldwäsche, da er dabei geholfen hat, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern. Schon bei leichtfertiger Geldwäsche drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Zudem kann die BaFin ein Verfahren wegen des unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen (i.e. Finanztransfergeschäfte gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG) gegen den Finanzagenten einleiten.  

Regelmäßig wird auch das Konto des Finanzagenten samt eigenem Guthaben durch die Staatsanwaltschaft gepfändet, um Regressansprüche zu sichern. Bei einer Pfändung über einen sechstelligen Betrag ist damit oftmals auch das eigene Guthaben der Finanzagenten betroffen. Denn Verfügungen über das eigene Geld sind während des Bestehens der Pfändung nur über Guthaben möglich, welche die gepfändete Forderung übersteigen. 

Den Finanzagenten, die gutgläubig auf die Betrüger hereingefallen sind, droht also nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern noch weitere rechtliche Sanktionen wie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, Kontopfändung, Zivilklage und ggfs. Bußgelder der BaFin.

Um Finanzagenten anzuwerben, sind die Betrüger kreativ. Neben klassischen Stellenanzeigen suchen sie ihre Opfer z.B. auch in Dating-Portalen (Romance Scam) oder nehmen persönlich Kontakt auf. Dabei wird auch nicht vor vorgetäuschten Liebesbekundungen, Verlöbnissen und Treueschwüren Halt gemacht, um mittelbar Zugriff auf die IBAN eines Opfers zu erschleichen. Grundsätzlich sollte auf solche Angebote mit leicht verdientem Geld sehr misstrauisch reagiert werden. Das gilt umso mehr, je verlockender die Provisionszahlungen erscheinen.

Ist es aber zu spät und man ist schon Opfer der Betrüger geworden, sollte umgehend anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden. Einerseits, um vom eigenen Geld zu retten, was noch zu retten ist, andererseits um weitere rechtliche Konsequenzen abzuwenden.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Benjamin Hasan, Partner des Büros in Frankfurt am Main, telefonisch unter: +49 69 247 428 444 oder via E-Mail: benjamin.hasan@kyprianou.com