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Landgericht Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Bank AG

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Handlungsunfähig ohne Bankkonto

Eine Kontosperre durch die Bank trifft die Kunden hart, denn ohne Konto geht nichts mehr. Es können keine Überweisungen getätigt oder Abhebungen veranlasst werden. Diese Erfahrung musste ein Dienstleistungsunternehmen machen, das seit Jahren eine Geschäftsbeziehung zur Deutsche Bank AG unterhält und international tätig ist. Eine Kontosperrung ist nicht nur ärgerlich, sie kann auch existenzgefährdend sein, wenn etwa Zahlungen an das Finanzamt nicht getätigt werden können und die faktische Zahlungsunfähigkeit droht. Allerdings ist nicht jede Einschränkung der Verfügungshoheit rechtmäßig und Kunden können sich mit Hilfe eines Fachanwalts für Bankrecht dagegen wehren.

Einstweilige Verfügung zwingt die Bank zur Freigabe des Geldes

So konnte für die Mandantschaft binnen kürzester Zeit erreicht werden, dass das Landgericht die Bank durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zwingt, die Verfügungshoheit über das Geschäftskonto, das zum Zeitpunkt der Kontosperre einen hohen sechsstelligen Betrag aufwies, sofort wiederherzustellen. 

Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung ist ohne Hauptsacheverfahren möglich. Das bedeutet, sie kann bereits wenige Tage nach Beantragung erlassen werden. Dabei kann das zuständige Gericht im Ausnahmefall die einstweilige Verfügung ohne Anhörung beschließen – eine sogenannte Beschlussverfügung. Im Regelfall wird sich der Antragsgegner jedoch aufgrund des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit vor einer Entscheidung des Gerichts äußern dürfen. Auch kann die Entscheidung in einer Urteilsverfügung mit mündlicher Verhandlung fallen.

Vorliegend war der Vortrag der Anwälte von Michael Kyprianou & Co LLC jedoch derart aufbereitet, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung zugunsten der Antragstellerin entschied.

EUR 250.000 Ordnungsgeld oder Ordnungshaft

Das Gericht drohte überdies an, dass der Deutsche Bank AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung – also eine erneute Sperre, Nichtausführung einer Überweisung, Verweigerung einer Bargeldabhebung, etc. – ein Ordnungsgeld iHv EUR 250.000 auferlegt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen einen Geschäftsleiter vollstreckt wird.

Auch die Kosten des Verfahrens wurden der Bank auferlegt.

So erfreulich diese Entscheidung für unseren Mandanten ist, so unwahrscheinlich ist, dass Banken ihr Verdachtsmeldewesen künftig mit mehr Augenmaß betreiben und von ungerechtfertigten und existenzgefährdenden Eingriffen in das Vermögen der Kunden absehen werden. Es fehlt an Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kundengeldern im Falle von geldwäscherelevanten Verdachtsmomenten. Es ist jedoch sicher, dass die Bank in diesem konkreten Fall die Anfragen des Kunden und dessen Flehen und Hilferufe nicht noch einmal ignorieren wird. 

Wir sind kampferprobt

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist Partner im Frankfurter Büro der international tätigen Wirtschaftskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt blickt er zurück auf die Erfahrungen als Chief Compliance Officer und Aufsichtsratsmitglied unterschiedlicher Banken. Im Falle von ungerechtfertigten Maßnahmen einer Bank, eines Finanzdienstleisters oder Zahlungsinstituts zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf und setzt die Ansprüche seiner Mandanten vor allen Gerichten mit dem nötigen Nachdruck und der erforderlichen prozessualen Finesse durch.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Benjamin Hasan, Partner des Büros in Frankfurt am Main, telefonisch unter: +49 69 247 428 444 oder via E-Mail: benjamin.hasan@kyprianou.com