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Bank nimmt Kontokündigung nach einstweiliger Verfügung zurück

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Eine Kontosperrung oder Kontokündigung durch die Bank trifft die Kunden hart, denn ohne Konto geht nichts mehr. Weder gibt es Zahlungseingänge noch können Überweisungen getätigt oder Rechnungen abgebucht werden. Daher ist eine Kontosperrung nicht nur ärgerlich, sie kann auch existenzgefährdend sein. Allerdings ist nicht jede Kündigung der Geschäftsbeziehung und der Konten rechtmäßig, und Kunden können sich dagegen wehren. Für eine Mandantin wurde erreicht, dass eine Bank mit Hauptsitz in Frankfurt am Main die Kündigung eines Kontos zurückzieht und die Mandantin das Konto wieder vollumfänglich nutzen kann.

Humanitäre Hilfe ohne Bankkonto?

Die Mandantin war ein gemeinnütziger Verein, der Spendengelder sammelt, um unter anderem Obdachlose in Deutschland zu speisen, sich für die Bildungsrechte von Kindern, insbesondere Mädchen einsetzt, oder zurzeit in einem von Krieg und Armut gezeichneten Land akute Nothilfe leistet. Dazu unterhielt sie ein Geschäftskonto und zwei Spendenkonten bei der Bank. Aufgrund der Tätigkeit des Vereins kam es häufig zu Bargeldabhebungen und Auszahlungen, da internationale Überweisungen in die Krisengebiete über das SWIFT-System oftmals nicht möglich sind.

Bank kündigt Konto ohne Angabe von Gründen

Ohne Angabe von Gründen kündigte die Bank die Konten trotz Guthaben mit einer Frist von zwei Monaten. Ein harter Schlag für den Verein und die Hilfsprojekte, die dadurch nicht fortgeführt werden könnten. Ohne Konto war der Verein in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt und die Zahlungsunfähigkeit drohte.

Die Bank hat keinen Grund für die Kontokündigung genannt. Grundsätzlich kann es für die Sperrung bzw. Kündigung von Konten verschiedene Gründe geben, wie z.B. Verdacht auf Geldwäsche. Bei dieser Mandantin war jedoch kein Grund dafür gegeben.

Einstweilige Verfügung zeigt Wirkung

Ein außergerichtlicher Versuch, mit der Bank zu einer gütlichen Lösung zu kommen und die Kündigung zurückzunehmen, scheiterte jedoch. Daher wurde zu stärkeren Mitteln wie einer einstweiligen Verfügung gegriffen und gefordert, dass die Bank die Kündigung widerruft und die Konten weitergeführt werden. Dies wurde damit begründet, dass die Kontokündigung völlig willkürlich und ohne jeden sachlichen Grund erfolgt ist. Eine willkürliche Kündigung ist allerdings treuwidrig. Schon der Antrag auf einstweilige Verfügung zeigte Wirkung bei der Bank. Sie knickte umgehend ein und zog die Kündigung zurück, so dass der Verein seine Konten wieder vollumfänglich nutzen kann.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Benjamin Hasan, Partner des Büros in Frankfurt am Main, telefonisch unter: +49 69 247 428 444 oder via E-Mail: benjamin.hasan@kyprianou.com