Am 01. März 2022 gab die Registrarabteilung auf deren Webseite bekannt, dass der Zeitraum für die Angabe der ultimativen wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) bis zum 31.07.2022 verlängert wurde.
Die diesbezüglich pflichtigen Firmen sind hiermit darauf hingewiesen, dass, gemäss der Bestimmungen der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung R.A.A. 112/2021, jede juristische Person und anderweitige Körperschaft, und jegliche offizielle Vertreter derer, die nötigen Schritte einleiten sollte, um ausreichende, genaue und aktuelle Informationen bezüglich der ultimativen wirtschaftlichen Eigentümer der jeweiligen juristischen Person oder anderweitigen Körperschaft zu erlangen und aufrecht zu erhalten, einschliesslich:
Sollte nach Ausschöpfung aller möglichen Mittel, und sofern kein begründeter Verdacht besteht, keine natürliche Person als ultimativer wirtschaftlicher Eigentümer identifiziert werden, oder Zweifel bestehen, ob die identifizierte Person tatsächlich der wirtschaftliche Eigentümer ist, werden die unter den oben aufgezeigten Punkten genannten Angaben der natürlichen Person, welche die Position des leitenden Angestellten innehat, von der juristischen Person oder anderweitigen Körperschaft erlangt und aufbewahrt.
Ungeachtet von strafrechtlicher Verantwortlichkeit oder Strafverfolgung einer Person werden, im Falle der Nichteinhaltung einer der oben genannten Verpflichtungen, der juristischen Person oder anderweitigen Körperschaft und jeder ihrer offizieller Vertreter eine Geldstrafe von zweihundert Euro (200 €) und eine weitere Geldstrafe von einhundert Euro (100 €) für jeden Tag der Verstoßfortsetzung, mit einer Höchstgebühr von zwanzigtausend Euro (20.000 €), auferlegt.
Sollten Sie in Bezug auf das Register für wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen und anderweitigen Körperschaften Beratung oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte via E-mail unter limassol@kyprianou.com oder unter der Telefonnummer +357 25 363685.