Serviceleistungen
Berufsqualifizierung in der Luftfahrt
Dank der Vorschriften zur qualifizierten Beschäftigung im Luftfahrtsektor (Personensteuer) ist Malta für Staatsangehörige der EU, des EWR/der Schweiz und von Drittstaaten unbestreitbar attraktiv, um eine qualifizierte Funktion im Luftfahrtsektor in Malta zu übernehmen. Diejenigen, die Einkünfte aus einem gemäß den Regeln „berechtigten Amt“ erhalten, können von einem einheitlichen Steuersatz von 15 % profitieren. Dies gilt ab dem ersten Steuerjahr und für einen darauffolgenden Zeitraum von fünf Jahren. Auch eine Verlängerung auf maximal zehn Jahre kann beantragt werden. Drittstaatsangehörige können für vier Jahre von einem ermäßigten Steuersatz profitieren, außerdem besteht eine einmalige Verlängerung um weitere vier Jahre.