Im Auftrag von Commerzbank legte unsere Kanzlei beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil zum Aufheben einer weltweiten Einstweiligen Verfügung ein, die zu Gunsten von Commerzbank erlassen wurde. Die einstweilige Verfügung war zur Unterstützung eines Schiedsverfahrens erlassen worden, welches Commerzbank in Frankfurt unter anderem gegen ein zyprisches Unternehmen eingereicht hatte. Dieses Unternehmen hatte die Zahlungsverpflichtungen der Käufer des Ukrainischen Bankforums garantiert. Commerzbank war der Verkäufer in dieser Angelegenheit und behauptete, dass der Kaufbetrag (über USD 120 Millionen) fällig sei. Der Oberste Gerichtshof gab der Berufung statt und erließ die bereits erlassene einstweilige Verfügung erneut und ordnete auch eine umfassende Offenlegung der Vermögenswerte gegen das zyprische Unternehmen an.
Expertise
Streitbeilegung und Schlichtung - Deutschland
Unser Kanzleibüro in Frankfurt verfügt über umfangreiche Verfahrenserfahrung. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden können, vertritt unser Anwaltsteam die Interessen seiner Mandanten vor allen Gerichten in ganz Deutschland mit größter Entschlossenheit. Wir verteidigen und vertreten Privatpersonen und juristische Personen in Zivilsachen sowie in Wirtschaftsstrafsachen im Zusammenhang mit Geldwäschereivorwürfen, Ermittlungsverfahren mit bankrechtlichem Hintergrund und Ordnungswidrigkeiten.