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Was ist eine Vollmacht?

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Im Leben ist es manchmal notwendig eine andere Person oder einen Anwalt rechtsgültig zu beauftragen, um in Privatsachen, geschäftlich oder in Rechtsangelegenheiten für einen zu handeln. Eine Vollmacht ist die einzige Möglichkeit durch die eine andere Person oder ein Anwalt für die eigene Person rechtsgültig eingesetzt werden kann. Um eine andere Person zu bevollmächtigen für einen eine Tat oder Handlung auszuführen, muss die Person, die die Vollmacht ausstellt, über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügen, das heisst die Person muss volljährig, körperlich und geistig gesund und fit sein, und darf in keiner Weise handlungsunfähig sein. Es ist in jedem Fall ratsam sich Rechtsberatung einzuholen, wenn man die Absicht hat eine Vollmacht auszustellen. In Zypern sollte eine Vollmacht in Anwesenheit eines Bescheinigungsbefugten unterschrieben werden. Der Bescheinigungsbefugte sollte die unterschreibende Person kennen, und diese sollte sich ausweisende Dokumente vorlegen, so dass die Identität der Person, die die Vollmacht ausstellt und unterschreibt, nicht angefochten werden kann. Wenn man sich im Ausland befindet, kann eine zyprische Botschaft oder Konsulat aufgesucht werden, oder als Alternative kann eine Vollmacht bei einem Notar unterschrieben und beglaubigt werden, wodurch dann auch die Notwendigkeit besteht die Vollmacht mit einer Apostille beglaubigen zu lassen, so dass das Dokument in Zypern anerkannt wird.

Eine zyprische Vollmacht kann je nach Bedarf des Vollmachtgebers für einen bestimmten Zweck oder als generelle Vollmacht erstellt werden. Eine spezifische Vollmacht ist normalerweise auf eine bestimmte Handlung für einen bestimmten Zweck beschränkt, und ein bestimmter Zeitraum kann für die Durchführung dieser Handlung zusätzlich definiert werden. Eine generelle Vollmacht kann für die Registrierung von Firmen oder bei Eigentumserwerb in Zypern genutzt werden. Mit der Erteilung einer Vollmacht, zum Beispiel an einen Anwalt, erlaubt eine solche Vollmacht dem Anwalt im Namen des jeweiligen Mandanten zu handeln, um diesen bei der Verwaltung dessen Angelegenheiten zu unterstützen, und somit bei der Erledigung jeglicher rechtlicher Angelegenheiten, besonders auch bei Aufenthalten ausserhalb des Landes, erheblich Zeit zu sparen.  

Das Ausstellen einer Vollmacht sollte ernsthaft durchdacht sein, und die Person, die die Vollmacht erteilt, sollte der Person, der die Vollmacht erteilt wird, vollständig vertrauen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert eine geschätzte und respektierte Rechtskanzlei in einer solchen Angelegenheit zu beauftragen.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Elizabeth Michael via Email Elizabeth.Michael@kyprianou.com

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