Loading...

Markenzeichen – die häufigsten Missverständnisse in der Geschäftswelt

topic

In der Geschäftswelt wird oft gefragt, aus welchem Grund ein Markenzeichen benötigt wird. Hierfür gibts es viele Argumente, wobei das Wichtigste die Unterscheidungsfunktion eines Markenzeichens ist. So werden Kunden mit einem Unternehmen vertraut und können dessen Produkte oder Dienstleistungen erkennen und unterscheiden. Dadurch wird ein Unternehmen in einem viel bestrittenen Markt wettbewerbsfähig und bleibt der Konkurrenz einen Schritt voraus. Potenzielle Konkurrenten und kopierte ähnliche Zeichen können angefochten werden, und es wird Anreiz bei Kunden gewonnen.    

Dadurch, dass geistiges Eigentum nicht zu den ersten Dingen gehört, die bei der Gründung eines neuen Unternehmens zum Thema werden, bleibt dies oftmals unbeachtet und unbedacht.

Jedoch ist der Schutz von geistigem Eigentum und insbesondere der Marke ein wichtiger Schritt, da dies einer der wertvollsten Vermögenswerte eines Unternehmens ist.

Im Folgenden werden zwei Missverständnisse angesprochen, die oftmals auftauchen, wenn es um geistiges Eigentum geht:

  • Der Name eines Unternehmens birgt die gleichen Rechte wie die einer Marke

Angenommen die Anträge auf Eintragung eines Firmennamens in das Handelsregister wurden gestellt und akzeptiert. Dies hat jedoch nichts mit dem Markenregister, einem völlig anderen Register, zu tun. Es hat auch nichts damit zu tun, wofür eine Marke steht. Es werden weder Rechte gewährt, noch schützt es vor Wettbewerbern.

Sollte der Firmenname mit einem im Markenregister eingetragenen Markennamen übereinstimmen, kann die Verwendung des Firmennamens sogar eine Verletzung der Markenrechte darstellen. Der Inhaber der Marke ist der einzig anerkannte Nutzer der unter der Marke angebotenen Produkte und Dienstleistungen, und nicht der Inhaber des Firmennamens.

Daher ist eine Registrierung im Markenregister die einzige Möglichkeit, Rechte und Schutz für eine Marke rechtmäßig zu erwerben.

  • Eine Suche bei Google vor der Registrierung genügt

Bei einer Suche im Internet wurde kein relevantes Markenzeichen oder Wort gefunden, das dem entspricht, welches verwendet werden soll oder an das gedacht wurde. Dies bedeutet nicht, dass eine ähnliche Marke nicht im Markenregister existiert, und auch nicht, dass nicht bereits jemand die Marke verwendet. Es kann sogar passieren, dass eine ähnliche Marke eine Bedrohung für die gewünschte darstellt, und dass die gewünschte Marke nicht zur Eintragung akzeptiert wird, da ähnliche Marken ebenfalls im Weg stehen können.

Lediglich im Internet Recherche zu betreiben, ist fast nie ausreichend, um sicher zu sein. Daher ist es stets ratsam einen Markenanwalt mit der Durchführung einer umfassenden Markenrecherche in den entsprechenden Registern zu beauftragen.

Die Kanzlei Michael Kyprianou & Co LLC verfügt über eine führende IP-Abteilung mit einem Team von erfahrenen Anwälten, die Mandanten in streitigen und nichtstreitigen IP-Angelegenheiten unterstützen. Der Inhalt dieses Artikels soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Agis Charalambous, Anwalt und verantwortlich für die IP-Abteilung der Kanzlei, per Email agis.charalambous@kyprianou.com

VERWANDTE FACHGEBIETE ANSEHEN