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Telearbeit und Covid-19

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Bedingt durch die Coronavirus Pandemie haben Millionen von Arbeitnehmer ihre Büros verlassen und arbeiten von zu Hause. Das “beste Beispiel” sind die Europäische Kommission und andere EU-Organe, die ihren Beamten einen Telearbeitsstatus auf Vollzeit anbieten. 

In Zypern ist die Telearbeit oder Arbeit von zu Hause durch die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in den Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich erwähnt.  Obwohl seit Juli 2005 verschiedene Eigenschaften für die Umsetzung der europäische Rahmenvereinbarung über Telearbeit festgelegt wurden, wurde diese in Zypern noch nicht in die tarifvertraglichen Vereinbarungen oder die nationale Gesetzgebung aufgenommen.

Das Sozialversicherungssystem unterscheidet nicht in Fällen von Telearbeit und ordnet, unabhängig von Ort, Zeit und Art der Arbeit, alle im Dienst des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmer in die Kategorie der Pflichtversicherten ein. Es könnte auch argumentiert werden, dass kein Konflikt zwischen den geltenden Bestimmungen und der europäischen Vereinbarung besteht, insbesondere in Angelegenheiten bezüglich Sicherheit, Gesundheitsschutz sowie der Telearbeit. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass dies noch nicht im Rahmen des Gesetzes und der Gerichte getestet wurde, und wenn diesbezüglich irgendwann Fragen aufkommen sollten, muss sich mit diesen im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften und entsprechend der europäischen Vereinbarung befasst werden.

Als europäisches Land hat Deutschland bei der Auslegung der europäischen Vereinbarung für Telearbeit einen Schritt nach vorn gemacht. Durch das zuständige Ministerium wurde ein Gesetzentwurf zur Regelung der rechtlichen Ansprüche von Arbeitnehmern in Bezug auf das Home-Office, wie es in Deutschland genannt wird, eingebracht. Jedoch gibt es auf beiden Seiten, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer, heftige Reaktionen. Viele Kritiker haben darauf hingewiesen, dass Telearbeit ein Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Vorgesetzten und Kollegen voraussetzt, während ein Gesetz eine Reihe von Fragen aufwerfen würde: “Wie werden die Arbeitsbedingungen geregelt? Wann und wie soll der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber von zu Hause zur Verfügung stehen? Wie steht es mit der Büroausstattung, beispielsweise ein Tisch mit verstellbarer Höhe, welcher für den Rücken besser als ein Küchentisch ist. Wer zahlt für eine solche Ausstattung?”

Es könnte argumentiert werden, dass durch die Einführung von Telearbeit Ausgaben bezüglich Gebäuedeinstandhaltung und Betriebskosten gespart würden. Auch Arbeitnehmer würden Kosten sparen, da sie nicht mehr zum und vom Arbeitsplatz fahren müssten. Eine Win-win- Situation, sollte man meinen. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass das, was in Zeiten der Pandemie geschieht, nicht die Norm ist.

Ein weiteres Problem, das Telearbeit mit sich bringt, sind Angelegenheiten bezüglich Sicherheit der Arbeitnehmer. Im Gegensatz zum Arbeitsplatz geniesst ein von zu Hause arbeitender Arbeitnehmer nicht den Versicherungsschutz eines Arbeitgebers im Fall eines Unfalls, mit Ausnahme von Aktivitäten, die direkt mit der Arbeitsaufgabe verbunden sind. Um ein vereinfachtes Beispiel zu geben: “Jemand der auf den Weg zur Küche, um einen Kaffee zu machen, hinfällt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers nicht geschützt….”.

Und was geschieht, wenn der Arbeitnehmer nicht telearbeiten möchte? Dies ist eine der Fragen die mich als Arbeitgeber verblüfft. Telearbeit kann sicherlich nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber aufgezwungen werden. Könnte eine Verweigerung des Arbeitnehmers dieser Arbeitsform zuzustimmen, zu dessen Entlassung oder einer anderen Benachteiligung führen?

Die Tatsache, dass Telearbeit in Zypern noch nicht in die Tarifverträge und natürlich auch nicht in die Gesetzgebung aufgenommen wurde, ist ein Zeichen für geringe Priorität dieser Angelegenheit auf der Tagesordnung der Sozialpartner. Eine mögliche Erklärung dafür ist die seltene bis nicht vorhandene Existenz von Telearbeit in der Vergangenheit. Allerdings, angesichts der Coronavirus-Pandemie, bei der Arbeitnehmer ihre Büros verlassen haben und von zu Hause arbeiten, ist die Notwendigkeit besonderer Regelungen jetzt in den Vordergrund gerückt, und wenn nicht durch Rechtsvorschriften, zumindest auf der Ebene sektoraler Tarifverträge. Zypern, als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union, sollte die notwendigen Änderungen vornehmen, um sich vollständig den neuen Umständen, die diese Pandemie mit sich gebracht hat, anzupassen.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig.  Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar.  Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen.  Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Savvas Savvides, Partner,  telefonisch unter der Nummer +357 26 930 800 oder via E-mail: Savvas.Savvides@kyprianou.com