Loading...

Startups in Zypern: gesetzliche und steuerliche Vorteile

topic

Zypern ist mittlerweile dafür bekannt, Investoren ein innovatives, vielfältiges und unternehmensfreundliches Umfeld zu bieten, wodurch ein aufstrebendes Startup-Ökosystem geschaffen wurde. Dies wird durch die Bereitstellung verschiedener steuerlicher Anreize für Investitionen und Innovationen, die Verfügbarkeit eines Startup-visums und eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Dieser Artikel bezieht sich auf einige dieser Anreize und Vorteile, die in Zypern registrierten Startups angeboten werden und zur Verfügung stehen.

Steuervorteile

Durch ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit rund 70 Ländern auf der ganzen Welt bietet Zypern für Startups, und ausländische Investoren solcher Startups, eine Reihe von Steuervorteilen, einschließlich der folgenden:

• Eine nicht-zyprische Person, die nach Zypern zieht, um ein Startup zu gründen, ist von der Besteuerung auf Dividenden- und Zinserträge befreit, jedoch unterliegt diese Person weiterhin der Einkommensteuerpflicht geltend für alle Einkünfte aus einer Beschäftigung in Zypern.

• Die Körperschaftsteuer auf den Nettogewinn zyprischer Unternehmen beträgt 12,5%, einer der niedrigsten Steuersätze in der EU. Technologieunternehmen, die geistiges Eigentum erschaffen, können eine Steuerbefreiung von 80% beantragen, wodurch der Körperschaftsteuersatz auf 2,5% gesenkt wird.

• Veräußerungsgewinne, die sich aus der Veräußerung von qualifiziertem geistigem Eigentum ergeben, sind vollständig von der Steuer befreit. Alle Gewinne, die ein Unternehmer aus der Veräußerung seiner Anteile an einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft erzielt, sind in der Regel von der Steuer in Zypern befreit.

• In Zypern ansässige Unternehmen können Steuerverluste, die während eines Steuerjahres entstanden sind, auf die folgenden fünf Steuerjahre übertragen, um zukünftige zu versteuernde Gewinne auszugleichen, so dass Start-ups, die in der Regel in ihren frühen Stadien Verluste machen, in der Zukunft von einer reduzierten Besteuerung profitieren können.

• Bei der Einführung neuen Eigenkapitals ist eine in Zypern steuerlich ansässige Gesellschaft berechtigt, einen fiktiven Zinsabzug (NID) als steuerlich absetzbare Ausgabe geltend zu machen. Der Abzug ist auf Jahresbasis verfügbar und kann bis zu 80% des zu versteuernden Gewinns aus dem neuen Eigenkapital erreichen. Abhängig von der Höhe der Kapitalisierung kann ein Startup-Unternehmen seinen effektiven Steuersatz auf bis zu 2,5% senken.

• Gewinne aus der Veräußerung von Unternehmenstiteln (z.B. Aktien, Anleihen, Schuldverschreibung, Gründeraktien) sind von der Körperschaftsteuer befreit. Veräußerungsgewinne aus in Zypern gelegenen Immobilien (und aus nicht börsennotierten Aktien, die direkt oder indirekt solche in Zypern gelegenen Immobilien halten) werden jedoch besteuert.

• Der Verteidigungssteuerbeitrag (special defence contribution) wird nur auf nicht steuerbefreite Dividendeneinkünfte, "passive" Zinserträge und Mieteinnahmen erhoben, die von in Zypern steueransässigen Unternehmen und zyprischen Betriebsstätten von in Zypern nicht steuerlich ansässigen Unternehmen erzielt werden. Es ist wichtig zu erwähnen, dass Dividendeneinkünfte, die von in Zypern nicht ansässigen Unternehmen erzielt werden, unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit sind und der Verteidigungssteuerbeitrag im Allgemeinen nicht für natürliche Personen mit “Non-Dom” Status gilt (z. B. eine natürliche Person, die in den letzten 20 Jahren vor dem Jahr der Steuerveranlagung mindestens 17 Jahre lang nicht in Zypern steueransässig war).

• Investoren von innovativen Startup Unternehmen (die vom Finanzministerium in Zypern als solche zertifiziert wurden) können in Zypern eine Steuerbefreiung von bis zu 50% auf ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen genießen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Regulierungsstruktur in Zypern bietet viel Schutz für Investoren, sowie Steuervorteile für diejenigen, die in Unternehmen investieren, die geistiges Eigentum erschaffen, wodurch ein zyprisches Startup zu einem attraktiven Vehikel wird, von unabhängigen Investoren finanziert zu werden.

Da Zypern ein vollwertiger EU-Mitgliedstaat ist, haben zyprische Unternehmen auch Zugang zu EU-Finanzierungsinstrumenten wie dem KMU-Instrument Horizon 2020 sowie zu Strukturfonds, die im Rahmen nationaler Entwicklungspläne umgesetzt werden.

Geistiges Eigentum

Abgesehen von den Steuervorteilen, die zyprischen Unternehmen angeboten werden, die geistiges Eigentum erschaffen und davon profitieren, können diese Vermögenswerte zyprischer Unternehmen von Zypern aus geschützt und in die nationalen Register, EU sowie internationale Register eingetragen werden.

Geringe Gründungs- und Geschäftskosten

Die Kosten für die Gründung und den Betrieb eines zyprischen Startups sind deutlich niedriger als in anderen europäischen Ländern. Diese Kosten umfassen die durchschnittlichen Stundensätze für Arbeit, Gehalt für Technologie- und Fachexperten, Büromietpreise und kritische Geschäftsunterstützungsdienste wie Rechtsberatungs- und Buchhaltungsdienstleistungen.

Startup Visum

Das Startup-Visum ist ein Einwanderungsprogramm, welches Unternehmern von außerhalb der EU und des EWR angeboten wird und es ihnen ermöglicht, nach Zypern einzureisen, sich dort aufzuhalten und dort zu arbeiten, um ein Startup mit hohem Wachstumspotenzial zu gründen und zu betreiben.

Unsere Dienstleistungen – so können wir Ihnen helfen

Das engagierte Team unserer Kanzlei umfasst Spezialisten für jegliche Rechtsgebiete und Spektren der Rechtsberatung, die Unterstützung, Anleitung und Beratung, sowohl während der Gründung Ihres Startups als auch während der gesamten Entwicklung und des Betriebs des Unternehmens, bieten können. Unsere Teammitglieder verfügen über umfangreiche Erfahrung in jeglichen Angelegenheiten, die sich unter anderem auf den Schutz von geistigem Eigentum, die Gründung und Verwaltung zyprischer Unternehmen, Steuervorteile und -strukturen, die Vorbereitung und Verhandlung aller notwendigen Finanzierungen, Aktionär- oder Joint-Venture-Vereinbarungen und vieles mehr beziehen.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Lorena Charalambous , Partner, telefonisch erreichbar unter +357 25 363685 oder via E-mail an Lorena.charalambous@kyprianou.com