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Ehegattenunterhalt: wichtige Fragen beantwortet

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Im Fall einer Trennung, hat der Ehegatte Anspruch auf Unterhalt?

Wird die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben, kann das Gericht auf Antrag einer der Ehegatten eine Unterhaltsanordnung erlassen, damit der andere Ehegatte einen bestimmten Geldbetrag regelmäßig als Unterhalt an den Antragsteller zahlt. Die Beendigung des Zusammenlebens kann auch dann eintreten, wenn die Ehegatten noch unter einem Dach leben.

2. Wann spricht das Gericht einem Ehegatten Unterhalt zu?

Dies ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Antragsteller während der Ehe Anspruch auf Unterhalt hatte, weil dieser entweder kein Einkommen hatte oder ein geringeres Einkommen als das des Antragsgegners hatte, um die notwendigen täglichen Lebenshaltungskosten des Antragstellers ausreichend zu decken.

3. Erlischt, wenn die Ehe aufgelöst wird, die Verpflichtung zur Unterstützung des Ex-Ehegatten?

Mit der Auflösung der Ehe erlischt die Verpflichtung zur Unterstützung des Ex-Ehegatten nicht, und kann auch nach der Scheidung fortbestehen. Der Unterhalt nach der Auflösung der Ehe ist ein neuer Antrag des Antragstellers an das Familiengericht auf Erlass eines Unterhaltsbescheids.

Der Unterhalt eines ehemaligen Ehegatten nach der Auflösung der Ehe liegt im Ermessen des Gerichts und hat einen moralischen Aspekt mit dem Ziel, dem bedürftigen Ehegatten zu helfen, indem eine Zuerkennung auf einer gerechten Grundlage erfolgt.

4. Sind die Zahlungen nach der Scheidung nicht mehr obligatorisch oder werden sie anderweitig reduziert?

Die Unterhaltszahlungen können nicht mehr obligatorisch sein oder anderweitig gekürzt werden, wenn dies aufgrund der derzeit vorherrschenden Umstände für erforderlich erachtet wird. Zum Beispiel, wenn die Ehe eine kurze Dauer hatte oder der Unterhaltsempfänger die Auflösung der Ehe oder die Beendigung der Partnerschaft schwerwiegend zu vertreten hat oder wenn der begünstigte Ex-Ehegatte das Fehlen eigener Mittel während der Ehe verursacht hat.

5. Wann verliert die Unterhaltsverfügung des Ehegatten Gültigkeit?

Die Instandhaltungsanordnung findet keine Anwendung mehr:

• wenn der Ehegatte, für den der Unterhaltsbescheid erlassen wurde, wieder heiratet oder wenn er dauerhaft mit einer anderen Person als Partner zusammenlebt;

• im Falle des Todes des Begünstigten oder Schuldners;

• wenn die Ehe vom Gericht für nichtig erklärt wurde.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Christiana Panayiotou, Anwältin, telefonisch unter der Nummer: +357 26 930 800 oder per E-mail: Christiana.Panayiotou@kyprianou.com

 

 

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