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Schiffsfinanzierung in Zypern – Möglichkeiten und Herausforderungen

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In dem heutigen sich ständig ändernden Umfeld ist die Schiffffahrtsindustrie aufgerufen sich grossen Herausforderungen zu stellen, die aus der Notwendigkeit entstehen, die Industrie in einen “Grünen Bereich” umzuwandeln, und Umweltansprüchen und sich weiterentwickelnden Auflagen gerecht zu werden. Die meisten Reeder entscheiden sich entweder dafür ihre gegenwärtige Flotte entsprechend umzustellen, oder investieren in neue Schiffe, um den gegenwärtigen Umweltauflagen, die unter anderem eine Reduzierung von Treibhausgasen und Eindämmung von Luftverschmutzung, Biofouling, Plastikverschmutzung und Unterwasserlärm beeinhalten, gerecht zu werden.

Unweigerlich setzt die Transformation des Sektors die entsprechende Finanzierung voraus, und Schiffsfinanzierung ist für den Schiffbausektor und für Reedereien auf der ganzen Welt kritisch geworden. Der Aspekt der Finanzierung in der Schifffahrt umfasst sowohl das Unternehmensfinanzierungsmanagement von Reedereien zur Refinanzierung bestehender Schulden als auch die Finanzierung für den Bau neuer Schiffe.

Zypern, als eines der führenden Maritimzentren (Zyperns Schiffsregister ist als 11. grösste Handelsflotte weltweit und 3. grösste Flotte in der Europäischen Union eingestufft), ist einer der Schwerpunkte der Schiffsfinanzierung, sowohl durch den maritimen Sektor als auch durch die Bereitstellung von Verbriefungslösungen für die Finanzierung.

Im folgenden werden kurz die Finanzierungsinstrumente analysiert, mit denen die Finanzierung einer Reederei und/oder eines Schiffes im Einklang mit der zyprischen Gesetzgebung und insbesondere dem zyprischen Gesellschaftsrecht Kap 113 ("Gesellschaftsrecht") und den Gesetzen über die Handelsschifffahrt (Registrierung von Schiffen, Verkauf und Hypotheken) von 1963 bis 2020 (Gesetz 45/1963) ("Handelsschifffahrtsgesetz") sichergestellt werden kann.

Verpfändung von Aktien einer zyprischen Gesellschaft, die das Schiff besitzt

Das Verpfänden von Aktien einer Gesellschaft ist ein oft genutztes Instrument, da es kommerzielle Sicherheit in Zypern bietet. Es wird auch als Sicherheit in Bereichen der Schiffsfinanzierung in Fällen genutzt, in denen ein Schiff einer in Zypern registrierten juristischen Person gehört. Die Verpfändung von Aktien entsteht durch die Ausführung eines Aktienpfandvertrags, der die Bedingungen des Pfandrechts festlegt und vorsieht, dass dem Pfandgläubiger bei der Ausführung gleichzeitig spezifische Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, d.h. die spezifischen Sicherheitsmechanismen, die die wirksame aussergerichtliche Durchsetzung des Pfandrechts erleichtern.

Die Unterlagen müssen es dem Pfandgläubiger ermöglichen, das Pfand im Falle des Verzugs durchzusetzen, ohne dass zeitaufwändige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Daher ermöglichen die dem Pfandgläubiger vom Pfandschuldner zur Verfügung gestellten Unterlagen dem Pfandgläubiger, die Anteile in dessen Namen zu übertragen, wenn die in der Aktienverpfändungsvereinbarung festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Verpfändete Aktien sollten vollständig eingezahlt sein und keine anderen Lasten sollten gegen sie eingetragen sein.

Ein Pfand ist eine Form der Realsicherheit, die dem Pfandgläubiger Eigentumsrechte an den Aktien des Pfandschuldners einräumt. Der Besitz des verpfändeten Eigentums kann tatsächlich sein oder es kann, häufig genutzt, konstruktiv sein. Der tatsächliche Besitz einer Immobilie bringt Bedenken hinsichtlich Risiken und Sorgfaltspflicht mit sich. Daher ist konstruktiver Besitz eine häufiger verwendete Praxis.

Schiffshypotheken

Die häufigste Art der Sicherheit in der Schiffsfinanzierung sind Schiffshypotheken. Der entsprechende zyprische Rechtsrahmen (das Handelsschifffahrtsgesetz) ermöglicht es, ein Schiff oder einen Anteil an einem Schiff als Sicherheit für die Aufnahme und/oder Verbriefung eines Darlehens zu registrieren. Genauer ausgedrückt wird eine Sicherheit für ein Schiff von einem Schiffseigner als Instrument verwendet, um die entsprechende Finanzierung für den Kauf und / oder die Ausbesserung und / oder den Bau eines Schiffes zu erhalten, während der Kreditgeber gleichzeitig eine Beteiligung an dem verpfändeten Schiff erwirbt. Die beiden Vertragsparteien bezüglich einer Schiffshypothek sind der "Hypothekschuldner", welcher der Schiffseigner ist, und der Hypothek-Gläubiger, welcher der Kreditgeber ist.

Eine Hypothek muss immer von einer Vertragsurkunde (Deed of Covenants) begleitet sein, in der die kommerziellen / vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung zwischen dem Hypothekschuldner und dem Hypothek-Gläubiger enthalten sind, die weitgehend die vereinbarten Bestimmungen zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer widerspiegeln, wie sie in das zugrunde liegende Dokument (die Kreditvereinbarung) aufgenommen wurden. Obwohl das entsprechende Gesetz keine bestimmte Form für ein solches Dokument vorschreibt, ist es gemäss Handelsschifffahrtsgesetz erforderlich, dass bestimmte Bedingungen und Punkte berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Rückzahlung des Kapitals,
  • Zahlung von Zinsen,
  • Versicherungen und deren Erneuerung,
  • Verwendung von Versicherungserlösen,
  • Einschränkungen des Einsatzes des Schiffes,
  • Verzugsfälle, bei denen gesetzliche oder sonstige vereinbarte Befugnisse des Hypothek-Gläubigers ausgeübt werden können und
  • Befugnisse, die vom Hypothek-Gläubiger ausgeübt werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen von 4.3 (e), Erster Anhang des Stempelsteuergesetzes von 1965, die verpfändeten Dokumente von jeglicher Stempelsteuerpflicht befreit sind. Dieser Parameter ist natürlich ein zusätzlicher Anreiz für die Parteien, die am Erwerb und der Registrierung eines Schiffes unter zyprischer Flagge interessiert sind.

Die Hypothek und die Vertragsurkunde werden beim zuständigen Register des zyprischen Schifffahrtsministeriums eingetragen. Die Einzelheiten der Hypothek, die Angaben zum Begünstigten, Erstellungsdatum, und Schiff oder die Anzahl der Aktien, die verpfändet sind, werden in dem genannten Register registriert. Wobei Zeitpunkt und Datum der Hypothek wichtig sind und eine wesentliche Rolle spielen, da die Priorität von Hypotheken durch den jeweiligen Zeitpunkkt und das Datum der Registrierung geregelt wird. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass es eine sehr gängige Praxis ist, dass die Hypothek gleichzeitig mit der Ausführung des hauptunterliegenden Dokuments (Kreditvereinbarung) ausgeführt und in dem Register des Schifffahrtsministeriums eingetragen wird, um jede Sicherheitslücke zu schließen, die zwischen der Ausführung der Kreditvereinbarung und der Eintragung der Hypothek in das entsprechende Register entstehen kann. Zusätzlich zu dem oben genannten Registrierungsverfahren und gemäß der Bestimmungen von Abschnitt 90 des Gesellschaftsgesetzes ist die Hypothek, wenn der Reeder eine in Zypern registrierte juristische Person ist, innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag der Erstellung der entsprechenden Belastung auch beim Firmenregistrar in Zypern einzutragen. Dementsprechend kann die Hypothek vom Firmenregistrar durch Einreichen des entsprechenden Antrags (zusammen mit einem vom Kreditgeber / Hypothek-Gäubiger ausgestellten Freigabeschreiben), und aus dem zuständigen Register des Schifffahrtsministeriums nach Unterzeichnung eines Entlassungsmemorandums, ausgetragen werden.

Wie sich aus der oben genannten kurzen Beschreibung der jeweiligen Verfahren ergibt, hat Zypern einen gut strukturierten Rahmen für die Schiffsfinanzierung formuliert, um die notwendigen Sicherheitsnetze in diesem anspruchsvollen und sich ständig verändernden Markt der Schifffahrtsindustrie zu schaffen. Zypern kann und wird als in der Schifffahrt führendes Land eine entscheidende Rolle bei diesem Wandel spielen, und sowohl Kreditgebern als auch Reedern, die ihre Flotte weiterentwickeln oder aktualisieren möchten, attraktive und passende Lösungen bieten.

Michael Kyprianou & Co LLC verfügt über eine führende Bank- und Finanzrechtsabteilung mit einem Team von erfahrenen Anwälten, die Mandanten in den Bereichen Schifffahrt und Schiffsfinanzierung berät und unterstützt. Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen in Bezug auf diesen Artikel wenden Sie sich bitte an: Kyriakos Constantinou, via Email: Kyriakos.Constantinou@kyprianou.com oder telefonisch unter +357 25 363 685

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