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Richtlinien für den Immobilienverkauf in Zypern

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Bei der Entscheidung Ihr Immobilieneigentum zu verkaufen, können Sie den Prozess entweder selbst durchführen, oder Sie können sich entscheiden einen Immobilienmakler zu beauftragen. Bei der Suche nach einem Immobilienmakler sollte sicher gestellt werden, dass der Makler in der Republik Zypern registriert und lizenziert ist. Es sollte auch eine gewisse Erfolgsbilanz beim Verkauf von Immobilien in der Republik Zypern und/oder im Ausland vom Makler nachgewiesen werden können. Wenn Sie sich wegen des Verkaufspreises unsicher sind, sollten Sie sich an einen qualifizierten Bewertungsexperten wenden oder mit Ihrem gewählten Immobilienmakler sprechen. Dieser wird die Immobilie besichtigen und dementsprechend eine Bewertung vorlegen. Dennoch werden letztendlich Sie, mitabhängig von der Ihnen zum Verkauf zur Verfügung stehenden Zeit, entscheiden welchen Preis Sie von einem potenziellen Käufer zu akzeptieren bereit sind.

Sie sollten auch in Erwägung ziehen, Ihren Anwalt über Ihre Entscheidung zu informieren Ihr Haus zu vermarkten, und Ihren Anwalt beauftragen die rechtliche Prüfung aller Dokumente, die der Immobilienmakler für die Auflistung und Vermarktung Ihrer Immobilie unterzeichnen muss, durchzuführen. Falls Sie darüber hinaus planen im Ausland zu sein, oder aus irgendeinem Grund für den Verkaufabschluss nicht zur Verfügung stehen werden wenn ein potenzieller Käufer gefunden ist, können Sie Ihrem Anwalt oder gesetzlichen Vertreter eine Vollmacht gewähren, um für Sie in Ihrem Namen den Verkauf abzuwickeln. Sie sollten alle Steuern berücksichtigen, die für die Transaktion anfallen und erhoben werden können, wie z. B. Kapitalertragssteuer auf den Gewinn des Verkaufs, einschließlich Freibeträgen und alle Ausgaben für etwaige Anbauten und Ergänzungen an der Immobilie.

Der Verkauf einer Immobilie mit rechtsmässigem Grundbucheintrag ist in der Regel ein einfaches Verfahren. Wenn jedoch der Grundbucheintrag nicht geschehen ist und keine Eigentumsurkunde vorliegt, hindert dies einen Verkäufer nicht daran sein Haus zu verkaufen. Der Verkauf kann durch einen Abtretungsvertrag fortschreiten. Mit solch einem Vertrag können alle Rechte des Verkäufers aus dem ursprünglichen Kaufvertrag an den neuen Käufer abgetreten werden.

Sowie ein Angebot angenommen wurde, kann der Immobilienmakler die Unterzeichnung eines Reservierungsvertrages verlangen. Stellen Sie sicher, dass Sie vor der Unterzeichnung eines solchen Vertrages Rechtsberatung erhalten, um Ihre Interessen zu wahren, falls der potenzielle Käufer beschließt vom Kauf zurückzutreten.

Wenn die Anzahlung erfolgt ist, kann sich Ihr Anwalt oder bevollmächtigter gesetzlicher Vertreter mit dem Anwalt des potenziellen Käufers in Verbindung setzen, um die Bedingungen des Verkaufs- und Kaufvertrages festzulegen, bevor dieser von beiden Parteien genehmigt und unterzeichnet wird. Die Zahlungsart wird ebenfalls vereinbart, einschließlich der gestellten Anforderung die Herkunftsquelle des Geldes gemäß der gültigen und einzuhaltenen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche nachzuweisen. Ein für beide Parteien akzeptabler Verkaufsvollzugstermin wird ebenfalls festgelegt und entsprechend angesetzt.

Bevor der Verkauf jedoch vollständig abgeschlossen werden kann, müssen alle ausstehenden Steuern und Rechnungen bis zu dem Zeitpunkt bezahlt werden, an dem der neue Käufer den Besitz übernimmt und die Transaktion abgeschlossen ist. Daher müssen alle relevanten Steuerabfertigungsbescheinigungen bei den zuständigen örtlichen und staatlichen Behörden eingeholt werden. Der Anwalt, der beim Verkauf behilflich ist, sollte in der Lage sein diese Behördengänge zu unterstützen und durchzuführen, und somit die Transaktion erleichtern. Gegebenfalls kann Ihr beauftragter Anwalt oder gesetzlicher Vertreter auch bei der Übertragung der öffentlichen Versorgungsunternehmen auf den Namen des neuen Eigentümers nach Abschluss der Transaktion behilflich sein.

Sofern der volle Kaufpreis der Immobilie wie vereinbart an den Verkäufer oder dessen Anwalt gemäß des jeweiligen Verkauf- und Kaufvertrages, und ausschliesslich anderer Bedingungen, gezahlt wurde, sollte der erforderliche Eintrag bei dem zuständigen Grundbuchamt in Zypern für die Übertragung des Eigentums, und schließlich die Ausstellung der aktualisierten Eigentumsurkunde im Namen des Käufers erfolgen.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeine Information für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Elizabeth Michael in unserem Anwaltsbüro in Pafos via Email Elizabeth.Michael@kyprianou.com

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