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Immobilienverträge – Absicherung der Rechte zwischen Vertragspartnern

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Bevor erörtet wird warum die Entwurfs-und Überprüfungsphase eines Vertrages im Immobilienbereich so entscheidend ist, ist es wichtig in einfachen Worten festzuhalten, dass ein Vertrag eine Reihe von Versprechen ist, die durch des Gesetz geltend gemacht werden. Deshalb sollte ein Vertrag sorgfältig ausgehandelt sein, um klare und ausreichende Bestimmungen zu beinhalten, die den Absichten der Vertragsparteien entsprechen.

Damit ein Vertrag wirksam ist, sollte dieser zahlreiche Dinge bewirken. Auf erster Linie sollte ein Vertrag die Interessen der beteiligten Parteien absichern, um diese so gesetzlich schützen zu können. Zweitens, ausser dem klaren Umriss der Bedingungen auf die sich geeinigt wurde, muss ein Vertrag auch die Verplichtungen jeder Partei festlegen. Ausserdem sollte als Sicherheit jede Zusage im Vertrag so festgelegt sein, dass sie nicht falsch ausgelegt werden kann, um die Möglichkeit auszuschliessen, von einem Verpflichtungs-opt-out Gebrauch zu machen. Denn ein unpräziser Vertrag oder eine mehrdeutige Bestimmung kann zweifellos vor Gericht angefochten werden.

Es ist wichtig, dass man sich darauf verlassen kann, dass ein Vertrag bindend ist, gerecht formuliert wurde und die Vertragsbedingungen jeglichen Fall von Rechtsverletzung abdecken. Ausserdem sollte ein Vertrag im vorhinein die Konsequenzen für jegliche Fälle von Nichteinhaltung bzw. Vertragsverletzung durch die andere Partei aufführen.

Die Tatsache, dass jeder bei der Erstellung von Rechtsdokumenten bezüglich Immobilien helfen kann, führt oft in eine Falle, bedingt durch unzureichendes Fachwissen oder unzureichender Kenntnis von Rechten und Pflichten, und Mangel an wirklichem Rechtsverständnis.

Anwälte sind in der Lage Immobilienverträge zu entwerfen, verhandeln und überprüfen, die rechtliche Due-Diligence Prüfung für eine Immobilie durchzuführen, und Käufern beim Erwerb einer Immobilie in Zypern Unterstützung zu bieten. Desweiteren können sie in Bezug auf den Erhalt der notwendigen Genehmigungen betreffs Eigentumserwerb beraten.

Die Grundidee, einen Anwalt im Immobilienbereich zu beauftragen, ist, dass Käufern oder Verkäufern grosse Absicherung geboten werden kann, und in der Praxis die Wahrscheinlichkeit für Immobilienstreitigkeiten weitaus verringert werden kann. Mit Sicherheit können Verletzungen der Rechte von Käufern und Verkäufern eingeschränkt, und missbräuchliche und ungerechte Klauseln beseitigt werden.

Jüngst gab es in Zypern Versuche Anwälten in dieser Angelegenheit Exklusivität zu gewähren. Am 2. April 2021 verabschiedete das zyprische Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf zur Änderung des Anwaltsgesetzes, Kap 2, in Bezug auf das Überprüfen von Verkaufsverträgen für Immobilien. In der Änderung wurde vorgeschlagen, dass die Ausarbeitung, Überprüfung und Änderung von Immobilienverkaufsverträgen und anderen Unterlagen diesbezüglich im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen nur von registrierten Rechtsanwälten durchgeführt werden sollte. Diese Änderung könnte als positive Entwicklung im Immobiliensektor in Zypern angesehen werden, da sie die Überprüfungssorgfalt erhöhen, und die Rechte der Vertragsparteien schützen könnte. Jedoch wurde die verabschiedete Änderung des Anwaltsgesetzes, Kap. 2 für nichtig erklärt. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Massnahmen ergriffen werden, jedoch ist die Hervorhebung der Absicherung der Rechte von Vertragsparteien bezüglich Immobilienverträge ein grosser Meilenstein. Die zyprische Anwaltskammer hat ihre Absicht bekundet, eng mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um die gewünschte Änderung im Gesetz erfolgreich einzuführen.

Letztendlich könnte das Beauftragen von Personen mit den entsprechenden Fachkenntnissen im Immobilienbereich die Rechte der Vertragsparteien absichern, und dies das Ende einer Ära unausgewogener Vereinbarungen mit unvorhersehbaren Folgen markieren. Wenn Fachleute, die über das erforderliche Fachwissen und Kenntnisse verfügen die jeweiligen Aufgaben übernehmen, könnte es zu vorteilhaften Vertragsbedingungen und einem Rückgang von Vertragsverletzungen führen.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ms Antrea Kinni, Anwältin, telefonisch unter: +357 25 363685 oder via E-mail antrea.kinni@kyprianou.com

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