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Der Grüne Pass und die Reisefreiheit von EU-Bürgern

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Das Recht von EU Bürgern innerhalb der Europäischen Union ungehindert zu reisen und sich aufzuhalten ist eine der bedeutensten Errungenschaften und ein wichter Antrieb des ökonomischen Wachstums und der Entwicklung der EU.

Die beispiellose Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie, die den Planeten für mehr als 18 Monate gelähmt hat, hat mächtige Einschränkungen in allen Ländern und grosse Auswirkungen auf das ungehinderte Reisen und die Reisefreiheit von Bürgern innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union (EU) mit sich gebracht.

Um ihre Bürger zu schützen, gaben alle Länder Ein- und Ausreiseeinschränkungen, geltend für grenzüberschreitende Reisende, bekannt. Bei Reisen galten strenge Massnahmen, die es für Reisende erforderlich machten sich in Quarantäne oder Selbstisolierung zu begeben, und sich auf SARS-CoV-2 Infektion vor und/oder nach Ankunft im Reiseland testen zu lassen.

Aufgrund dieser ungewöhnlichen Situation waren besonders Bürger, die in Grenznähe wohnen und Landesgrenzen für Arbeit, Bildung, Gesundheit, Familie oder aus anderen Gründen alltäglich überqueeren, betroffen.

Nach Artikel 21(1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), hat jeder EU Bürger das Recht innerhalb des Gebietes der EU Mitgliedstaaten ungehindert zu reisen und sich aufzuhalten. Artikel 21(2) erlaubt der EU jedoch die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen und Bestimmungen zu erlassen, um Bürgern das Recht zu erleichtern, im Gebiet der Mitgliedstaaten frei zu reisen und sich aufzuhalten. Sind zur Erreichung dieses Ziels Maßnahmen erforderlich, um die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern, wird das normale Verfahren der Gesetzgebung befolgt.

Lassen Sie uns ein Bespiel von Ländern anschauen, die versucht haben vor der offiziellen Position der Europäischen Union zum grünen Pass eigene Regelungen zu schaffen, damit wir eine bessere Idee davon haben, wie die Entwicklung hätte aussehen können, wenn es keine Koordination durch die EU selbst gegeben hätte.

Das erste und bemerkenswerteste Beispiel, wo Freiheit nach der Covid-Zeit stark beworben wurde und welches wir alle in den Medien gesehen haben, war Israel. Die israelische Regierung, als Teil der Ankündigung der Bewegungsfreiheit nach der Covid-Zeit, gab die Inkraftsetzung eines so genannten grünen Passes, gültig für diejenigen die beide Impfungen bekommen haben, bekannt.

Dieser Pass würde mittels eines Codes funktionieren, der Passbesitzern den Zugang zu verschiedenen Geschäften, Dienstleistungen u.s.w. gibt. Gleichzeitig würde damit der Aufenthalt aller Personen, die sich an einem bestimmten Ort oder anderen Orten wie Einkaufszentren, Theatern, Restaurants usw. aufhalten, aufgezeichnet und deren Eintritt und Ausgang an diesen Orten vermerkt.  

Dies führt natürlich zu ernsthaften rechtlichen Fragen wie beispielsweise die Tatsache, dass es eine Verletzung der persönlichen Freiheit ist, seinen Standort und seine Anwesenheit jederzeit wenn man eine Ort besucht oder verlässt aufgezeichnet zu haben.

Desweiteren bringt es die Frage auf was würde geschehen wenn die EU die von Israel eingeschlagene Richtung mit dem grünen Pass als Zertifikation übernehmen würde, wenn eine Person aus irgendeinem Grund nicht geimpft wurde und in ein Einkaufszentrum müsste, um in eine sich dort befindende Apotheke zu gelangen. Leider würde diese Person nicht eingelassen werden, da sie nicht im Besitz eines grünen Passes wäre.

Es gab diesbezüglich grosse Meinungsverschiedenheiten unter den israelischen Bürgern, und genauer gesagt bezüglich der Identifikation der grünen Pass Besitzer durch ein solches System, so dass es bis zum heutigen Tag keine genaue Richtlinie gibt was rechtens ist und was nicht.  

Im Weiteren wurde in den deutschen Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durch eine Marketingkampagne angekündigt, dass geimpfte Personen in verschiedenen Hinsichten im sozialen und geschäftlichen Leben vorranging behandelt werden würden. Jedoch entschied der Deutsche Ethikrat, dass eine solche Regelung unethisch wäre, weil sie die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz verletzen würde.

Rechtsanwalt Herbert Prandl, ein Kolumnist der Süddeutschen Zeitung und einer der einflussreichsten Wissenschaftler des Landes kommentierte, dass dies zu enormen Problemen bezüglich der Verletzung der Grundrechte des Menschen während der Pandemie führt. Prandl ist nicht mit Regelungen wie dem allgemeinen Lockdown und dem Grünen Pass einverstanden, da er diese als gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßend sieht und der Ansicht ist, dass die Massnahme des Impfpasses der gleichen Logik folgt.

Aus diesem Grund bietet die von der EU vorgeschlagene einheitliche europäische Regelung andere Alternativen wie zum Beispiel die des PCR-Tests, welche als eine der zuverlässigsten Methoden zur Erkennung von Fällen und Kontakten gilt. Im Laufe der Pandemie wurde eine neue Generation von schnelleren und preiswerteren Tests auf dem europäischen Markt verfügbar, die sogenannten Antigen-Schnelltests. Ohne die europäische Richtlinie zur Regelungsumsetzung gäbe es mit Sicherheit eine Diskriminierung gegen Bürger jedes Landes.

An dieser Stelle wird auf ein anderes Beispiel, das von Finland, verwiesen, welches vorhatte ein Impfzertifikat, “Impfpass” genannt, ähnlich zu dem von Dänemark und Schweden, auszustellen.

Sicher ist, dass diese Länder, wenn die Erlaubnis zur Inkraftsetzung einer solchen Regelung erteilt werden würde, eine Bescheinigung, den sogenannten "Impfpass" der als Schlüssel zur Reisefreiheit von Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern geltend ausstellen würden, aber mit dem Risiko, dass er von den anderen Ländern nicht akzeptiert werden würde und für Inhaber deshalb unnütz wäre.

Hier wird nicht näher auf die wirtschaftlichen Folgen eingegangen, die eine durch jedes Land unterschiedliche Umsetzung mit sich bringen würde, da es offensichtlich ist, dass es einen enormen wirtschaftlichen Schaden geben würde, wenn sich die Menschen nicht frei in und aus Europa bewegen könnten.

Im Gegensatz dazu wird hier auf einen der wichtigsten positiven Punkte zur Ausstellung des Grünen Passes verwiesen, und dieser ist der Schutz der personenbezogenen Daten der Passinhaber, welcher auf einem sehr hohen Niveau betrachtet wurde. Es muss auch betont werden, dass es auf EU-Ebene keine zentrale Datenbank geben wird und dass der Besitz eines “Grünen Pass-Zertifikates” keine Voraussetzung für Reisefreiheit oder die Inanspruchnahme von Transport- und Reisedienstleistungen sein sollte.

Was wir ernst nehmen müssen, ist, dass ein europaweiter einheitlicher "Grüner Pass" ein wichtiger Schritt für den notwendigen Neustart der Wirtschaft und das freie und sichere Reisen von Menschen nach der Krise der Pandemie sein kann.

Es sollte jedoch betont werden, dass, angesichts der Weltgesundheitsorganisation, diese Bestimmungen nach Überwindung der COVID-19-Pandemie aufgehoben werden sollten, da die Verpflichtung von Bürgern zur Vorlage von Gesundheitsdokumenten bei der Ausübung des Rechts auf Reisefreiheit nicht mehr gerechtfertigt sein wird.

In meiner persönlichen Meinung stimme ich der Tatsache zu, dass es eine Ad-hoc-Regelung geben sollte und muss, und dass die Vorschläge der EU gut sind. Gleichzeitig habe ich jedoch auch Mitgefühl und unterstütze diejenigen, die sich aus persönlichen oder medizinischen Gründen nicht impfen lassen wollen, wobei die Europäische Union unter Achtung der Menschenrechte auch diese Fälle bedacht hat. Wieder einmal beweist die EU, dass sie ein Schutzschild für die Wahrung von Menschenrechten und Freiheit ist und bleibt, auch wenn sie mit einer wie der derzeit erlebten beispiellosen Pandemie, mit all den Herausforderungen und Schwierigkeiten die diese mit sich bringt, konfrontiert ist.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Savvas Savvides, Anwalt, Partner and Direktor des Kanzleibüros von Michael Kyprianou & Co LLC in Pafos, telefonisch unter der Nummer (+357) 26930800 oder via E-mail: Savvas.Savvides@kyprianou.com