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Das Schützen von Waren durch die Zollbehörden

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Fakten

Im Jahr 2020 wurden im EU-Binnenmarkt und an den Aussengrenzen gefälschte Güter im Wert von fast 2 Milliarden Euro beschlagnahmt. An den EU-Aussengrenzen konfiszierten die Zollbehörden gefälschte Waren mit einem Handelswert von 778 Millionen Euro. Unter anderem wird durch solche Waren Schöpfern die Belohnung für deren Kreierungen entzogen, und solche Waren können auch eine Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit darstellen.

Möglichkeiten

Durch ihre Präsenz an den Ein-und Ausgängen von EU-Grenzen, und ihrer exklusiven Befugnis Waren bei der Ein-oder Ausfuhr in die oder aus der EU zu kontrollieren, sind Zollbehörden in der Lage IP-Rechte durchzusetzen. Jedoch ist hier eine Zusammenarbeit sehr wichtig. Um ihre Aufgabe effektiv durchzuführen, benötigt der Zoll die aktive Mitarbeit der Rechtsinhaber. Dies ist hauptsächlich durch das zur Verfügung stellen von korrekten Informationen vom Rechtsinhaber getan. Dadurch können Zollbehörden gefälschte Waren einfacher erkennen und häufiger agieren.

Handlungsmöglichkeit

Der Rechtsinhaber ist in der Lage seine Rechte zu verteidigen und durchzusetzen, indem er die Zollbehörden bittet, Waren, die Rechte von geistigem Eigentum verletzten, einzubehalten oder zu vernichten. Hierbei kommt der Antrag auf Tätigwerden (Application for Action) ins Spiel. Durch ausfüllen und einreichen des Formulars bei der entsprechenden Zollbehörde stellt der Rechteinhaber alle entsprechenden Informationen zur Verfügung damit Massnahmen gemäß der (EU)Verordnung Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genommen werden können. Der Antrag auf Tätigwerden kann, abhängig von der Basis der IP-Rechte, ein nationaler oder Unions-Antrag sein. Wird einem Unions-Antrag in einem EU-Mitgliedsland stattgegeben, gilt dieser auch in allen anderen Mitgliedstaaten, die in diesem Antrag erwähnt worden sind. Alle Anträge sind von den Zollbehörden in der EU Datenbank COPIS registriert und für jeweils ein Jahr gültig. Zusätzlich haben die Zollbehörden die Befugnis von Amts wegen zu handeln, wenn Verdacht auf Verletzung von Rechten geistigen Eigentums besteht. Dadurch wird mehr Handlungsfreiheit gelassen, um zusätzlichen Schutz zu initiieren.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Tätigwerden basiert auf der Bereitschaft des Rechtsinhabers jegliche ihm bekannten Informationen, einschliesslich Informationen bezüglich geplanter Lieferungen, zu übermitteln. Diese Informationen sollten so umfassend wie möglich sein, und Informationen bezüglich des Bestimmungsortes, Namen des Büros wo die Waren importiert oder exportiert werden sollen, Namen und Adresse des Importeurs, Lieferanten, Herstellers usw. enthalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass jegliche Antragsteller, die mit einem Antrag fortfahren wollen, eine EORI Nummer (Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte) haben. Um eine EORI Nummer zu beantragen, müssen Antragsteller die Zollbehörde für EORI Registrierung in ihrem Registrierungsland kontaktieren.

Zusätzliche Informationen

Desweiteren wurden zwei dem Antrag zugehörige Formulare entwickelt. Zweck ist es, einen Mechanismus zur Verfügung zu stellen, um die Zollbehörden innerhalb des jeweiligen Zeitraums benachrichtien zu können, und bei der Übermittelung spezifischer Informationen oder neuen Trends bei Verdacht auf IP-Recht verletzenden Waren so genau wie möglich zu sein.

Diese Formulare sind:

  • Neue Trends Formular nutzbar, um die Zollbehörden über neue Trends zu informieren
  • Red Alert Formular nutzbar, um den Zollbehörden wichtige, spezifische Informationen mitzuteilen

Schlussfolgerung

Es ist erforderlich, dass Rechtsinhaber wachsam und besonders achtsam sind, und dass die Zollbehörden über ausreichend Informationen verfügen, die ihnen helfen, das beste Ergebnis zu erzielen.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Unsere Anwaltskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC verfügt über ein führendes Anwaltsteam mit weitreichender Erfahrung in gewerblichem Rechtsschutz, welches Mandanten bezüglich IP-Recht und geistigem Eigentum, sowie bei aussergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten, diesbezüglich berät und unterstützt. Für weitere Informationen oder Beratung zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Agis Charalambous,  Anwalt und Head of IP, Nikosia Anwaltsbüro, via E-mail: agis.charalambous@kyprianou.com oder telefonisch unter +357 22 44 77 77

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