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Aufsichtsbehörde BaFin warnt vor dubiosen Anbietern und fragwürdigen Finanzprodukten

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Vermehrt erreichen uns Anfragen von Anlegern, die auf Internetplattformen Zahlungen veranlasst haben zum angeblichen Erwerb von Kryptowährungen oder frei erfundenen Finanzprodukten. Phantasievoll gewählte Namen verleiten ahnungslose und gutgläubige Verbraucher zum vermeintlichen Griff nach dem großen Geld. Die mit galaktischen Renditen beworbenen Phantasieprodukte indes existieren schlichtweg teilweise gar nicht.

Die Macher der Seiten behaupten, über die für die Erbringung von Finanzdienstleistungen erforderliche Lizenz in beispielsweise der Schweiz oder Österreich oder Hong Kong zu verfügen.

In Deutschland gilt: Wer ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland gewerbsmäßig die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von fremden Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln anbietet, die geeignet sind, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, braucht eine Lizenz nach § 32 KWG als Finanzdienstleistungsinstitut. Dies wissen auch die dubiosen Anbieter und versuchen, derweil im deutschsprachigen Raum noch rasch abzukassieren.

Zweifelhaft ist, ob Opfer der suspekten Plattformen und Anbieter von dubiosen Finanzprodukten rechtmäßige Rückzahlungsansprüche ihres arglos investierten Kapitals ohne anwaltliche Vertretung gegen die Verantwortlichen durchsetzen können.

Wer in ein Finanzprodukt mit flott klingendem Namen eines sehr modern anmutenden "Finanzdienstleiters" zu investieren beabsichtigt, sollte vorher Informationen über das Unternehmen bei der im jeweiligen Land zuständigen Aufsichtsbehörde oder einem Anwalt einholen, um nicht auf Betrüger hereinzufallen. Die Aufsichtsbehörden in Europa verfügen hierfür allesamt über Kundenhotlines. Auch dürfe der Anleger nicht vergessen, dass Renditen stets in Korrelation zu einem Verlustrisiko stünden. Keinesfalls sollte sich ein Anleger vom psychologisch geschulten Vertriebspersonal etwa einreden lassen, einen Kredit bei der Hausbank aufzunehmen, um in ein fragwürdiges Produkt zu investieren.

Die deutsche Bankenaufsicht BaFin veröffentlicht regelmäßig Informationen zu zweifelhaften Finanzdienstleistern und fragwürdigen Finanzprodukten auf ihrer Internetpräsenz: 

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/UnserioeseAnbieter/unserioese_anbieter_erkennen_node.html

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Benjamin Hasan, Partner des Büros in Frankfurt am Main, telefonisch unter: +49 69 247 428 444 oder via E-Mail: benjamin.hasan@kyprianou.com