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Apostille – vereinfachte Beglaubigung öffentlicher Urkunden und Dokumente für das Einreichen im Ausland

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Länder, einschliesslich Zypern, die das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 unterschrieben haben, sind Mitgliedstaaten des Haager Apostille Übereinkommen, durch welches eine vereinfachte Form der Beglaubigung öffentlicher Dokumente im internationalen Urkundenverkehr entschieden wurde. Die Apostille ersetzt demzufolge den mühsamen und kostenintensiven Prozess der Legalisation von öffentlichen Urkunden und Dokumenten, und ist gültig für öffentliche Dokumente ausgestellt in einem der Mitgliedstaaten des Übereinkommens, welche in einem anderen Mitgliedstaat eingereicht werden sollen. Hierbei handelt es sich um eine Echtheitsbestätigung die normalerweise mit einer örtlichen notariellen Beurkundung des betreffenden Dokumentes einhergeht, und von einer bestimmten Behörde je nach Land nach einem festgelegten Muster ausgestellt wird.

Die Apostille wird genutzt um die Echtheit öffentlicher Dokumente, die im Ausland eingereicht werden sollen, zu bestätigen, und wird nicht im Ausstellungsland verwendet. Wenn zwei Staaten dem Haager Übereinkommen angehören, sollte das Land, welches das beglaubigte Dokument erhält, den entsprechenden Stempel und die Unterschriften anerkennen, ohne weitere Beweise zu fordern.

Eine Apostille kann entweder direkt auf das Originaldokument oder auf eine beglaubigte Kopie des Originals (je nach Anforderung) ausgestellt werden, und bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers, oder die Befugnis zum Austellen oder einen Stempel oder Siegel auf einem öffentlichen Dokument. Zu beachten ist, dass eine Apostille nicht den Inhalt eines Dokuments, oder die Richtigkeit dessen, bestätigt.

Das Übereinkommen ist lediglich auf öffenliche Dokumente bezogen. Öffentliche Dokumente sind durch die Gesetzgebung des Ausstellungslandes definiert.

Zu den gängigsten öffentlichen Urkunden und Dokumenten, für die eine Apostille beantragt werden kann, gehören unter anderem:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Gerichtliche Urkunden (Scheidungsurteil)
  • Sterbeurkunden
  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein

Da die Anforderungen für die Beantragung einer Apostille in jedem Land unterschiedlich sind, und mitunter kompliziert werden können, sollte dies dementsprechend erfahrenen Personen überlassen werden.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeine Information für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Elizabeth Michael telefonisch unter der Nummer 26930800 oder via Email Elizabeth.Michael@kyprianou.com

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