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Englische Sprache erlaubt im Handelsgericht Zypern

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Im Mai 2022 erliess das Parlament Zyperns ein Gesetz zur Einrichtung eines Handelsgerichts und eines Schifffahrtsgerichts in Zypern. Dieser Artikel bezieht sich auf das Handelsgericht.

Die Einrichtung des Handelsgerichts zur Anhörung und Entscheidung von Handelsstreitigkeiten wird wesentlich zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten beitragen, das Problem der rückständigen Fälle angehen, die Wettbewerbsfähigkeit Zyperns als Anbieter von hochqualitativen Serviceleistungen stärken, und zudem auch Auslandsinvestitionen in dem gegenwärtig sehr turbulenten ökonomischen Klima anziehen, welche zu Zyperns langfristiger wirtschaftlicher Entwicklung beitragen werden.

Das Handelsgericht ist für die erstinstanzliche Verhandlung und Entscheidung über Handelsstreitigkeiten zuständig, bei denen der Streitwert nicht weniger als €2.000.000 (zwei Millionen Euro) beträgt, obgleich mit einigen Ausnahmen, wie untenstehend erläutert.

Eine “Handelsstreitigkeit” ist im Establishment and Operation of Commercial Court and Admiralty Court Act 2022 (Einrichtung und Funktionsweise des Handels- und Admiralitätsgerichts Gesetz 2022, im Folgenden “das Gesetz”) als eine Streitigkeit oder Angelegenheit definiert, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergibt:

  • Geschäftsdokument oder Vertrag;
  • Kauf, Verkauf, Import, Export von Waren;
  • Transport von Gütern auf dem Land-, Luft-, oder Rohrleitungsweg;
  • Abbau von Erdöl, Gas oder anderen natürlichen Rohstoffen;
  • Versicherung und Rückversicherung;
  • Märkten oder Austausch von Anleihekapital, Aktien und anderen Finanz- oder Anlageinstrumenten oder -Gütern;
  • Erbringung von Dienstleistungen, mit Ausnahme von medizinischen und anderen damit verbundenen Dienstleistungen oder jegliche Leistungen, die in Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag erbracht werden;
  • Herstellung von Fahrzeugen;
  • Handelsvertretung;
  • Zuwiderhandlung im Wettbewerb;
  • Streitigkeiten zwischen Aktionären die von einer Aufsichtsbehörde in der Republik beaufsichtigt werden;
  • Geistiges Eigentum und damit verbundene Angelegenheiten;
  • Schiedsverfahren.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass Streitigkeiten wie Zuwiderhandlung im Wettbewerb, Angelegenheiten bezüglich geistigen Eigentums und Schiedsverfahren in die Zuständigkeit des Handelsgerichts fallen, unabhängig vom strittigen Betrag oder dem Wert der betreffenden Streitigkeit. Demzufolge werden solche Streitigkeiten angehört, auch wenn der Streitwert unter €2.000.000 (zwei Millionen Euro) liegt.

Von besonderem Interesse ist die Tatsache, dass das Gesetz ausdrücklich vorsieht für Parteien, die keinerlei Verbindung zu Zypern haben, gemeinsam mit einer schriftlichen Vereinbarung beschließen zu können, dass im Falle einer Streitigkeit die Angelegenheit an dieses Handelsgericht verwiesen und von diesem beigelegt wird.

Auch wird darauf hingewiesen, dass jede Partei eines beim Bezirksgericht anhängigen Rechtsstreits, welcher der Definition eines "Handelsstreits" entspricht und dessen Verhandlung noch nicht begonnen hat, die Übertragung des Falls an das Handelsgericht beantragen kann. Damit ist beabsichtigt auch die Fälle zu erfassen, die vor der Einrichtung des Handelsgerichts eingereicht wurden und somit beim Amtsgericht anhängig sind. Nach Wortlaut des Gesetzes ist die Zustimmung aller relevanten Parteien bezüglich einer Angelegenheit keine Voraussetzung für eine solche Übertragung, aber gleichzeitig gibt es keine Hinweise bezüglich der Gründe, die berücksichtigt werden sollten, bevor ein Richter entscheidet, ob mit der Übertragung fortgefahren werden soll. Ein ähnlicher Antrag kann auch für die Übertragung eines dem Handelsgericht anhängigen und nicht begonnenen Falles an das Bezirksgericht gestellt werden, und auch hier gibt es keine Hinweise darauf, unter welchen Gegebenheiten eine solche Übertragung genehmigt werden würde.

Englische Sprache

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes genehmigte das zyprische Parlament die Änderung von Artikel 3 der Verfassung der Republik Zypern, um die Verwendung der englischen Sprache im neu eingerichteten Handelsgericht zu ermöglichen.

Insbesondere sieht der geänderte Artikel 3 Absatz 4 der Verfassung nun vor, dass das Handelsgericht und auch ein höheres Gericht bei der Prüfung oder Überprüfung einer Entscheidung oder eines Beschlusses des erstinstanzlichen Handelsgerichts die Verwendung der englischen Sprache in Verfahren dieser zulassen können, einschließlich der Einreichung einer schriftlichen Anschrift oder eines Schriftsatzes oder eines Schriftstücks oder Beweismittels in englischer Sprache. Darüber hinaus ist es dem Gericht erlaubt ein Urteil oder einen Beschluss in englischer Sprache zu verfassen.

Anders ausgedrückt, während Griechisch die Amtssprache des Gerichts bleibt, kann ein Richter des Handelsgerichts im Interesse der Gerechtigkeit auf Antrag einer der Parteien die Durchführung des Gerichtsverfahrens und die Einreichung der Schriftstücke in englischer Sprache zulassen. In einem solchen Fall legt der Richter fest, dass Englisch die Sprache ist, in der das Verfahren geführt und das Urteil des Handelsgerichts ausgestellt wird.

Das Handelsgericht wird aus fünf Richtern mit umfassenden Kenntnissen in Handelsstreitigkeiten und/oder nachgewiesener Erfahrung in der Bearbeitung von Gerichtsverfahren, die in die Zuständigkeit des Handelsgerichts fallen, und über sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, bestehen.

Die Richter des Handelsgerichts haben einen Ermessensspielraum beim Erlass einstweiliger Verfügungen, wie z. B. Sicherstellungsverfügungen, ähnlich denen, die von den Bezirksrichtern erlassen werden.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Marina Hadjisoteriou, Partner via Tel +357 25363685