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8+1 der meistgestellten Fragen im Bereich Familienrecht

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  1. Ich denke darüber nach, mich scheiden zu lassen. – oder – Mein Ehepartner hat die Scheidung gegen mich eingereicht. Was sollte ich tun?

Wir können Ihnen in beiden Situationen Unterstützung anbieten, indem wir für Sie die Scheidung einreichen oder Sie in einer gegen Sie eingereichten Scheidungsangelegenheit verteidigend vertreten. Bevor jedoch Schritte am Gericht eingeleitet werden, ist es sinnvoll die Angelegenheit zuerst zu besprechen, um Ihnen dementsprechend den besten Rat zu geben wie vorzugehen ist, da jeder Fall und jede Situation anders ist.

  1. Ich möchte einen Antrag an das Familiengericht stellen, kann aber die Anwaltskosten nicht bezahlen. Was kann ich tun?

Wenn Sie einen Anwalt für Ihre Familienangelegenheit beauftragen möchten (z.B. in Sachen elterliche Fürsorge, Unterhalt, Eigentumsverhältnisse der Ehepartner), aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Nachdem Ihr Antrag gewährt ist, können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen und die Anwaltskosten werden vom Staat getragen.

  1. Muss ich bei Gericht erscheinen?

Sie werden bei Gericht erscheinen müssen, um eine eidesstattliche Erklärung oder andere Dokumente zu unterschreiben. Generell ist Ihr Erscheinen bei Gericht nicht notwendig, jedoch unter bestimmten Umständen kann dies Pflicht sein, wenn vom Gericht entsprechend angeordnet.

  1. Wie lange dauert es bis ein Antrag beim Familiengericht abgeschlossen ist?

Erfahrungsweise dauert es normalerweise zwischen 2-4 Monate, wenn kein Einspruch erhoben wird, egal ob es um einen Scheidungsantrag oder um einen Antrag beim Familiengericht geht, wobei der andere Partner über den entsprechenden Antrag informiert wurde, und keinen Einspruch gegen diesen einlegt. In jedem anderen Fall wird dem Antragsgegner, der die Klage anfechten möchte, Zeit eingeräumt, um seinen Einspruch einzulegen, und die Klage wird vor dem Gericht zu einem von diesem festgelegten Zeitpunkt entsprechend der Arbeitsbelastung und dem Zeitplan des Gerichts verhandelt. In solch einem Fall kann das Verfahren Monate dauern, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist.

  1. Mein Ehepartner lebt im Ausland. Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Ja, Sie können sich trotzdem scheiden lassen, auch wenn ihr Ehepartner ausserhalb Zyperns lebt. In solchen Fällen müssen wir neben der Einreichung des Scheidungsantrags auch beim Gericht beantragen, dass der Scheidungsantrag in dem Land zugestellt wird, in dem der Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Andernfalls kann der Antrag über ein elektronisches Kommunikationsmittel wie E-Mail, Viber usw. gesendet werden.

  1. Was für Gerichtsbeschlüsse können In Bezug auf unsere Kinder ausgestellt werden?

Eine Vielzahl von Gerichtsbeschlüssen kann in Bezug auf Kinder erlassen werden, und es ist nicht erforderlich, dass eine Scheidung ausgestellt wurde. Sehr oft beantragt ein Elternteil vor Gericht gegen den anderen Elternteil die Bestimmung des Sorgerechts für das Kind, die Kommunikation des Kindes mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, und den Betrag, der für Kindesunterhalt / Alimente oder deren Variation zu zahlen ist, wenn sich die Bedürfnisse des Kindes geändert haben. Darüber hinaus können Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge einen Antrag beim Gericht stellen, um alle anderen Aspekte des Lebens des Kindes zu regeln.

  1. Mein Kind lebt mit meinem ehemaligen Partner/Gatten. Kann ich mit meinem Kind kommunizieren?

Das Kind sollte, wenn möglich, mit beiden Eltern in Kommunikation stehen, da dies im besten Interesse des Kindes ist. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, kann beim Gericht beantragen, dass sein Recht auf Kommunikation mit dem Kind in Bezug auf die Tage und die Zeit, an denen der Elternteil mit dem Kind kommunizieren kann, festgelegt wird. In solchen Fällen geht es dem Gericht in erster Linie um das Wohl des Kindes.

  1. Kann ich meinen ehemaligen Partner daran hindern mit unseren Kindern ins Ausland zu ziehen?

Ja, das können Sie. Dies geschieht durch Antrag auf Erlass einer Anordnung beim Gericht, mit der das Kind auf eine "Stoppliste" gesetzt wird, um zu verhindern, dass der andere Elternteil mit dem Kind ohne Zustimmung und Unterschrift beider Elternteile aus Zypern ausreist. Darüber hinaus gibt es ein gerichtliches Verfahren, um ein Kind, das von einem Elternteil entführt wurde, zurückzubringen.

  1. Ich und/oder unsere Kinder sind häuslicher Gewalt ausgesetzt. Was kann ich tun?

Das Gesetz sieht eine Reihe von Anordnungen vor, einschließlich der ausschließlichen Nutzung des Familienheims und andere einschränkende Maßnahmen, um Sie und Ihre Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Anstatt jedoch zu warten bis Sie entscheiden ob Sie gerichtlich mit einem Verfahren vorgehen wollen oder nicht, empfehlen wir Ihnen sich an das Bezirkshauptquartier der Polizei und / oder telefonisch unter der dazu eingerichteten Polizeinummer 1440 und / oder eine Organisation zu wenden, die Ihnen psychologische Unterstützung, mögliche Unterkunft und Beratung bieten kann, wie z.B. ΣΠΑΒΟ (SPAVO) - Verein zur Verhinderung von und zum Umgang mit Gewalt in der Familie (NGO).

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeiner Leitfaden für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen oder Beratung wenden Sie sich bitte an Anwältin: Nicoletta Charalambous via E-mail an Nicoletta.Charalambrous@kyprianou.com oder telefonisch unter +357 26 930 800.

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