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Schiffsarrest in Zypern und wie Schiffsverwaltungsunternehmen Forderungen gegen Schiffseigner durchsetzen können

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Schiffsarrest bezieht sich auf ein kompliziertes Gebiet im Zivilrecht, welches Unterschiede in den verschiedenen Jursidiktionen aufweisst. In Zypern wird ein Schiffsarrest durch den Justizverwaltungsakt Teil 1 des Arrest-Übereinkommens von 1952, wie es von Grossbritannien übernommen wurde, gemäß der zyprischen Verfassung und Abschnitt 29 des Gesetzes des Gerichtshofsakts (14/60) durchgesetzt.

Zusammenfassend bedeuted der Arrest eines Schiffes, wenn rechtliche Schritte gegen ein Schiff selbst eingeleitet werden – auch bekannt als Fall einer Klage “in rem”, um Seepfandrecht oder Forderungen durchzusetzen. Der Arrest eines Schiffes ist nur im Falle einer Klage “in rem” möglich und somit ist die Einreichung einer dinglichen Klage Voraussetzung für den Schiffsarrest. Bei der Erörterung möglicher Unterschiede im Verfahren zwischen Seepfandrecht und Seeforderungen ist zu beachten, dass zwischen den beiden kein Unterschied besteht. Jedoch nach zyprischem Recht genießen Seepfandrechte bestimmte Vorteile gegenüber allen anderen zulässigen dinglichen Klagen, bezüglich des Zeitpunktes der Entstehung einer Forderung, Priorität und Durchsetzbarkeit der Sicherheit. Bezüglich des englischen Justizverwaltungsakts von 1956 wird nach zyprischem Recht Folgendes unter Seepfandrecht anerkannt:

  • Schiffshypotheken;
  • Bergung;
  • Löhne der Besatzung;
  • Löhne des Schiffsführers;
  • Auszahlungen und Verbindlichkeiten; und
  • Schäden verursacht durch ein Schiff

Das Arrestverfahren ist in den Regeln 50-59 der Anordnung von 1983 der zyprischen Admiralitätsgerichtsbarkeit geregelt. Der Oberste Gerichtshof der Republik Zypern, der als Admiralitätsgericht fungiert, hat die immanente und ausschliessliche Befugnis, über Fälle im Zusammenhang mit dem Arrest eines Eigentums zu entscheiden, wie in Regel 50 der zyprischen Admiralitätsgerichtsbarkeitsanordnung 1983 vorgeschrieben.

Insbesondere erlaubt Regel 50 ein uneingeschränktes Recht auf Arrest von Eigentum, sobald das Admiralitätsgericht bezüglich der folgenden Punkte zufrieden ist:

  • Es gibt Angelegenheiten, die von beiden Parteien angehört werden müssen;
  • Der Kläger hat ein Recht auf Anhörung dieser Angelegenheiten;
  • Es ist offensichtlich, dass der Kläger das Recht hat, die durch die mündliche Beweisaufnahme aufgeworfenen Fragen vor Gericht zu stellen; und
  • Der Antragsteller hat Anspruch auf Arrest des Schiffes.

Wenn der Antrag auf Schiffsarrest erfolgreich ist, verlangt das Admiralitätsgericht vom Antragsteller Folgendes als Sicherheit:

  • Hinterlegung einer Kaution für die Kosten, die durch den Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit der   Verwahrung und Überwachung des Schiffes während des Arrests entstehen können;
  • Hinterlegung einer jeglichen weiteren Geldsumme, die vom Registrar für die Kosten des Arrests verlangt wird, und;
  • Hinterlegung einer Bürgschaft mittels einer zyprischen Bankgarantie.

In Bezug auf die Art von Ansprüchen, unter denen ein Schiffsarrest vorgenommen werden kann, kann ein Antrag auf Schiffsarrest unter anderem in Bezug auf Lohnansprüche eines Kapitäns oder Besatzungsmitglieds des Schiffes gestellt werden. Darüber hinaus ist das Admiralitätsgericht für das Anhören aller Ansprüche zuständig, die von einem Kapitän oder Besatzungsmitglied eines Schiffes, oder in Bezug auf dessen, auf Gelder oder Eigentum gemacht werden, welche gemäß der Bestimmungen der Handelsschifffahrtsgesetze (Merchant Shipping Acts) 1894-1954 vor Gericht als Löhne klagbar gemacht werden können, oder in einer Angelegenheit, in der Löhne eingefordert werden können,

In der Praxis kann das oben genannte Anspruchsrecht als Verhandlungsinstrument für Schiffsverwaltungsunternehmen, abhängig von den jeweiligen Gerichtsbarkeiten der beteiligten Unternehmen und Einzelpersonen, verwendet werden.  Dies kann tatsächlich als Mittel für Schiffsverwalter dienen, wenn die Schiffseigner ihren finanziellen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Schiffsverwaltungsunternehmen und Besatzungsmitgliedern nicht nachkommen. Jedoch kann es für Schiffsverwaltungsunternehmen, selbst im Falle eines Schiffsarrests, fraglich sein, Gebühren erfolgreich einzufordern.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Löhne des Kapitäns und der Besatzung als "hohe Priorität" eingestuft werden, wird die Besatzung im Falle eines erfolgreichen Antrags auf Schiffsarrest eine der vorläufigen Parteien sein, das zu erhalten, was jeweils geschuldet wird. Es ist wichtig zu verstehen, dass ein "Arrest" nur für das Schiff und nicht für dessen Besatzung, die alle ihre Rechte behält, gilt. Unter Berücksichtigung dessen kommunizieren die Schiffsverwaltungsunternehmen häufig direkt mit der Besatzung des Schiffes, um zu überprüfen und besprechen, ob der Schiffseigner auch unbezahlte Löhne schuldet. Die Schiffsverwaltungsunternehmen können daher die Gelegenheit nutzen, den Schiffseigner nach Besprechung mit der Besatzung zu warnen, dass ein Antrag auf Schiffsarrest gegen das Schiff gestellt wird, falls den finanziellen Verpflichtungen der Besatzung gegenüber nicht nachgekommen wird.

Diese Taktik wird von Schiffsverwaltungsunternehmen häufig als Mechanismus gegen Schiffseigner eingesetzt, um ihre Gebühren einzufordern, sofern das in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten zulässig ist. So ist es oft der Fall, dass Schiffseigner aus Angst vor einem Schiffsarrest bereit sind, tatsächlich über die Zahlung unbezahlter Leistungen und/oder unbezahlter Löhne, die sie der Besatzung und den Schiffsverwaltungsunternehmen schulden, zu verhandeln, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.

Michael Kyprianou & Co LLC berät Sie und Ihr Unternehmen gern in Bezug auf Schiffsarrestverfahren in Zypern und dies bezügliche rechtliche Implikationen.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeine Information für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar.  Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Andria Kouloumi, Anwältin, via Email: andria.kouloumi@kyprianou.com

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