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Geistiges Eigentum - Zypern

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Zypern gilt als idealer Standort für die Gründung einer Holding- und Entwicklungsgesellschaft für geistiges Eigentum (IP).

Der vorteilhafte IP- Steuersatz Zyperns, und der gültige Rechtsschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten, sind gute Gründe Zypern als Land für die Zentralisierung und Verwaltung geistigen Eigentums zu wählen.

Bestimmungen der geltenden IP-Steuerregelung

Die geltende IP Box Regelung Zyperns, die einen Abzug von 80 % auf qualifizierte IP-Gewinne vorsieht, ist vollständig an die OECD/G20 Richtlinie gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion und Profit Shifting (BEPS)) angepasst.

Unter den Bestimmungen dieser IP-Steuerregelung wird dem "Nexus-Ansatz" gefolgt, wobei, um den Anspruch für einen immateriellen Vermögenswert auf die Vorteile der Regelung geltend zu machen, ein direkter Zusammenhang zwischen den qualifizierten Einkünften und den eigenen qualifizierten Ausgaben, die zu diesen Einkünften beitragen, bestehen muss.

Der "Nexus-Ansatz" wird verwendet um die Höhe der qualifizierten Gewinne zu bestimmen, die dem Steuerpflichtigen den entsprechenden Abzug gewähren.

80 % der qualifizierten Gewinne aus qualifizierten immateriellen Vermögenswerten werden als steuerlich abzugsfähige Aufwendungen zugelassen, was zu einem effektiven Steuersatz von nur 2,5 % führen kann.

Qualifizierte geistige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte gelten als geistige Vermögenswerte, wenn diese im Rahmen der Geschäftstätigkeit erworben, entwickelt oder genutzt werden (mit Ausnahme von geistigem Eigentum, das für die Vermarktung des Unternehmens verwendet wird, z. B. Marken, Bildrechte usw.).

Solche geistigen Vermögenswerte sind das Ergebnis von Forschung und Entwicklung, und wirtschaftliches Eigentum wie Patente, urheberrechtlich geschützte Softwareprogramme, Gebrauchsmuster und andere immaterielle Vermögenswerte die nützlich, neu und nicht offensichtlich sind.

Die qualifizierten geistigen Vermögenswerte müssen rechtliches und/oder wirtschaftliches Eigentum sein.

Qualifizierenden Personen

Zu den qualifizierenden Personen gehören in Zypern steueransässige Personen, steueransässige Betriebsstätten von gebietsansässigen Personen die in Zypern nicht steueransässig sind, sowie in Zypern steuerpflichtige Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen.

Personen, die Leistungen im Rahmen der dieser Regelung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet ordnungsgemäß Buchhaltung, einschließlich der Einkommens- und Ausgabenaufzeichnungen für jedes geistige Eigentum, zu führen.

Nexus-Ansatz

Der “Nexus-Ansatz” ist ein kostenbasierter Ansatz: Die Berechnung erfordert sowohl, dass die qualifizierten Aufwendungen (QE) alle qualifizierten Ausgaben umfasst, die dem Steuerpflichtigen während der Laufzeit des geistigen Eigentums entstanden sind, als auch dass die Gesamtkosten (OE) alle Gesamtausgaben, die während der Laufzeit des geistigen Eigentums getätigt wurden, umfassen. (Erläuterung wie folgt):

OI X QE + UE

OE

OI: das “Gesamteinkommen von qualifizierten geistigen Vermögenswerten”

QE: die “qualifizierten Aufwendungen für qualifizierte geistige Vermögenswerte”

UE: der “Kostenaufschlag auf qualifizierte geistige Vermögenswerte” und

OE: die “Gesamtkosten für qualifizierte geistige Vermögenswerte”

Gesamteinkommen (OI) = Brutto Einkommen - direkte Aufwendungen (und Steuervergünstigungen für geistige Vermögenswerte)

Das Gesamteinkommen umfasst unter anderem erhaltene Lizenzgebühren für die Nutzung des geistigen Eigentums, Handelserträge aus dem Verkauf des qualifizierten geistigen Eigentums, Lizenzeinnahmen für die Nutzung des geistigen Eigentums und eingebettete Einkünfte aus dem qualifizierten geistigen Eigentum.

Kapitalerträge durch Veräußerung von geistigen Vermögenswerten sind nicht im Gesamteinkommen enthalten und vollständig steuerfrei.

Qualifizierte Aufwendungen (QE) = Gehälter und Löhne, direkte Kosten, sonstige Kosten in Verbindung mit Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten und Forschungs-und Entwicklungsausgaben die assoziierten Partnern entstanden sind.

Kostenaufschlag (UE) = niedrigerer Wert von:

-30% der qualifizierten Ausgaben (QE) oder

-die gesamten Anschaffungskosten des qualifizierten geistigen Eigentums und aller Forschungs-und Entwicklungskosten, die assoziierten Partnern entstanden sind

Gesamtkosten (OE) = Summe von:

-qualifizierten Kosten und

-die gesamten Anschaffungskosten des qualifizierten geistigen Eigentums und aller Forschungs-und Entwicklungskosten, die assoziierten Partnern in jeglichen Steuerjahren entstanden sind.

Beispiel:

Einnahmen                                                                                                         100.000

Abzueglich: direkter Aufwendungen für IP                                            - 60.000

Gesamteinkommen (OI)                                                                                40.000

Angenommener Nexusprozentsatz von 90%

Qualifizierter Gewinn: 90% (Nexus-%satz) vom OI                             36.000

Abzueglich: 80% vom qualifizierten Gewinn                                         -28.800

Zu besteuernder qualifizierter Gewinn                                                    7.200 

Verbleibendes Gesamteinkommen OI (10% von OI)1                          4.000

Zu besteuernder Gewinn                                                          11.200

Steuersatz @ 12.5%                                                                                       1.400

Effektive Steuersatzrate2                                                                                    3.5%

Fussnote 1: Das verbleibende Gesamteinkommen wird dem zu besteuernden Gewinn addiert und die Summe davon wird mit der Körpersteuerrate von 12.5% besteuert.

Fussnote 2: Die effektive Steuersatzrate kann auf 2.5% mit einem Nexusprozentsatz von 100% reduziert werden.

Verluste von qualifizierten Vermögenswerten

In Fällen wo die Berechnung auf qualifizierte Gewinne in Verlust resultiert, dürfen nur 20% des Verlustes vorgetragen oder innerhalb der Unternehmensgruppe weitergegeben werden.

Der Inhalt dieses Artikels ist zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung gültig. Er soll als allgemeine Information für das Thema gelten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer bestimmten Angelegenheit professionell beraten zu lassen, bevor Sie auf die bereitgestellten Informationen eingehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Maria Georgiou via Email: maria.georgiou@kyprianou.com oder telefonisch unter der Nummer (+357) 26 930 800

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