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Zeitraum für Angabe der Daten bezüglich ultimativer wirtschaftlicher Eigentümer im Register verlängert

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Am 01. März 2022 gab die Registrarabteilung auf deren Webseite bekannt, dass der Zeitraum für die Angabe der ultimativen wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) bis zum 31.07.2022 verlängert wurde.

Die diesbezüglich pflichtigen Firmen sind hiermit darauf hingewiesen, dass, gemäss der Bestimmungen der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung R.A.A. 112/2021, jede juristische Person und anderweitige Körperschaft, und jegliche offizielle Vertreter derer, die nötigen Schritte einleiten sollte, um ausreichende, genaue und aktuelle Informationen bezüglich der ultimativen wirtschaftlichen Eigentümer der jeweiligen juristischen Person oder anderweitigen Körperschaft zu erlangen und aufrecht zu erhalten, einschliesslich:

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Nationalität und Wohnort jedes ultimativen wirtschaftlichen Eigentümers;
  • Art und Umfang des endgültigen Eigentumsstatus, der direkt oder indirekt von jedem wirtschaftlichen Eigentümer gehalten wird, einschliesslich durch einen Prozentsatz von Aktien, Stimmrechten oder bedeutendem persönlichen Einfluss, oder Art und Umfang der endgültigen Kontrolle, die direkt oder indirekt von jedem wirtschaftlichen Eigentümer ausgeübt wird;
  • Nummer des Identifikationsdokumentes der natürlichen Person, Art des Dokumentes und Ausstellungsland des Dokumentes;
  • Datum an welchem die natürliche Person ultimativer wirtschaftlicher Eigentümer wurde
  • und Datum an welchem sich die Daten der natürlichen Person änderten oder wann diese aufhörte ultimativer wirtschaftlicher Eigentümer zu sein.

Sollte nach Ausschöpfung aller möglichen Mittel, und sofern kein begründeter Verdacht besteht, keine natürliche Person als ultimativer wirtschaftlicher Eigentümer identifiziert werden, oder Zweifel bestehen, ob die identifizierte Person tatsächlich der wirtschaftliche Eigentümer ist, werden die unter den oben aufgezeigten Punkten genannten Angaben der natürlichen Person, welche die Position des leitenden Angestellten innehat, von der juristischen Person oder anderweitigen Körperschaft erlangt und aufbewahrt.

Ungeachtet von strafrechtlicher Verantwortlichkeit oder Strafverfolgung einer Person werden, im Falle der Nichteinhaltung einer der oben genannten Verpflichtungen, der juristischen Person oder anderweitigen Körperschaft und jeder ihrer offizieller Vertreter eine Geldstrafe von zweihundert Euro (200 €) und eine weitere Geldstrafe von einhundert Euro (100 €) für jeden Tag der Verstoßfortsetzung, mit einer Höchstgebühr von zwanzigtausend Euro (20.000 €), auferlegt.

Sollten Sie in Bezug auf das Register für wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen und anderweitigen Körperschaften Beratung oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte via E-mail unter limassol@kyprianou.com oder unter der Telefonnummer +357 25 363685.